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Heizung im Lager soll abgeschaltet werden - was kann der BR tun?

G
Gast
Jan 2018 bearbeitet

Hallo habe mal eine Frage,

erstmal arbeiten wir in einer Spedition und wir sind ein frischer 3 köpfiger BR und haben leider noch nicht viel Ahnung, deshalb bitte mal Hilfe!!!

Seit der BR besteht hat unser NLL schon mehrere Sachen umgesetzt ohne mit dem BR vorher zu sprechen, er gelobte natürlich besserung...

heute hängt in unserem Schaukasten wieder ein Schreiben, es soll in Zukunft nur noch ein Teil der Heizung ( im hinteren Bereich der Halle ) eingeschaltet sein und ab April darf die Heizung gar nicht mehr angeschaltet werden, der BR wusste natürlich von nichts und die Kollegen am Lager sind im Moment natürlich wenig Begeistert.

Wir haben ihn angesprochen, aber als antwort bekamen wir nur er wird sicherlich nicht alles was er anweist mit dem BR besprechen, er hätte schließlich ein Direktivrecht!

Was können wir tun fällt dies nicht in § 87 BetrVG ?????

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Community-Antworten (3)

W
w-j-l

16.03.2006 um 16:40 Uhr

Ihr könnt es ja mal mit §87(1) Nr.7 probieren, Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Habt ihr denn schon mal an eine BR-Schulung für Euch gedacht?

L
Lennepirat

16.03.2006 um 19:35 Uhr

Hallo Gast ,

ein ähnliches Problem haben wir zur Zeit in unserem Betrieb auch im Bereich Versand. Zur Zeit ist bei uns der Stand der Dinge daß die GL das Einschalten der Heizung verbietet , und ich als BR die Heizung stets wieder einschalte . Fakt ist das die Arbeitsstättenverordnung da recht schwammig ist . Direktiv- oder Direktionsrecht lasse ich so nicht gelten ,da der BR bei der Arbeitsplatzgestaltung laut BetrVG Mitbestimmung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze hat , wozu bei meiner Auffassung eben auch die entsprechenden Heizmaßnahmen gehören .Darüber hinaus verfügt der "Chef " eben nur über ein eingeschränktes Hausrecht ! Berufen kann man sich aber in jedem Fall darauf daß der Arbeitgeber die Pflicht zur Gesunderhaltung seiner Arbeitnehmer hat , und er entsprechende Maßnahmen ergreifen muß. Eine Pflicht die ich als BR natürlich auch habe . Entsprechend werde ich auch mit der Vermeidung von Krankenständen argumentieren. Auf jeden Fall werde ich klar eine Festtemperatur aufgrund der Arbeitsstättenverordnung festlegen die nicht unterschritten wird !

G
Gast

16.03.2006 um 21:40 Uhr

Vielen Dank für die Antworten, wir werden es auf jeden Fall mal versuchen aber mit unserem NLL werden wir es auch in Zukunft nicht leicht haben, ich hoffe es klappt im April erstmal mit unseren Schulungen...

@Lennepirat wäre schön noch zu hören, was beu Euch zu dem Thema noch rausgekommen ist!!!

Grüße

Milena

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