Kurzarbeit Mindeststunden
Ich bin zur Zeit in Kurzarbeit (1 x pro Woche mit 7 Stunden). Kann der AG nun die Arbeitszeit auf 5 Tage mit 1,5 Stunden ohne Angabe von sachlichen Gründen abändern? Anmerken dass ich slber im BR bin und dieses Jahr wieder kandidiere.
Community-Antworten (7)
10.03.2010 um 18:31 Uhr
Was steht zu dem Thema in eurer BV Kurzarbeit?
10.03.2010 um 18:32 Uhr
Seltsam das Du es nicht weisst, Kurzarbeit ist mitbeszimmungspflichtig, ohne Zustimmung des BR geht garnichts! Habt Ihr keine BV Kurzarbeit? Nein? dann aber schnell!
10.03.2010 um 20:21 Uhr
Als BR sollte diese Frage nicht kommen, da ihr ja für euere Koll dieses regeln/ mitbestimmen sollt. Auch solltet ihr ja eine BV zum Thema Kurzarbeit abgeschlossen haben. Daher müsste auch dabei solche Fragen gekärt sein.
Wenn ihr dem AG also keinen Freifahrtschein gegebenhabt dürfte dieses nur unter Beachtung der MB gehen.
Habt ihr euch auch schon einmal schlau gemacht zu dem Theman, was ist wie mit der BR-Arbeit bei Kurzarbeit? Wenn nein dann aber schnell. Denn auch hier fehlt das Wissen oft bei BR.
Selbst wenn Kurzarbeit mit Null-Stunden vereinbart ist, kann BR-Arbeit anfallen, diese Zeit muss ganz normal (normaler Lohn) vergütet werden. Vollfreigestellte BR machen gar keine Kurzarbeit.
10.03.2010 um 20:44 Uhr
@erwin,
Vollfreigestellte BR machen gar keine Kurzarbeit.
Wo steht das bitte?
10.03.2010 um 21:50 Uhr
Wo steht das bitte? Im Gesetz und in den Vorschriften zu Kurzarbeit
oder http://blog.juracity.de/2009-02-10/kurzarbeit-fuer-betriebsratsmitglieder.html
Das ergibt sich auch aus der Tatsache, dass die Kosten des BR, also auch die Vergütung für freigestellte BR der AG zahlen muss und nicht die Bundesagentur für Arbeit.
Aber wenn du hier die Suche richtig nutzt findest Du noch eine Menge dazu
10.03.2010 um 22:14 Uhr
Da hätte der BR, auch die Freigestellten, der die ganze Belegschaft in KA schickt und sich davon ausnimmt, mit mir aber ein Problem! Es sei denn, Du hast noch ein oder zwei Urteile zur Hand die das noch untermauern. Anderfalls würde ich über den § 78 BetrVG eine Vorteilsnahme sehen und dies gerichtlich auf Zulässigkeit klären lassen. Aus wichtigen betrieblichen Gründen kann ich noch nachvollziehen, dies aber als Absolutismus darzustellen, da streuben sich mir die Nackenhaare in den Himmel.
10.03.2010 um 22:19 Uhr
Schlawiner, ich hab das Gefühl, das Du eine "multiple Persönlichkeit" bist, welche aber sehr wohl alle ihre Persönlichkeiten kennt. ;-)) Schade, dass jetzt keine von denen mehr antworten kann!
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