Stellvertreter&Vertreter des BRs haben ein Betriebliches Gespräch.
Guten Tag liebe W.A.F Forumsnutzer.
Meine Frage, die meinen Kopf heimsucht ist:
Darf bei einer , sich wöchentlich wiederholenden, Sitzung zwischen Arbeitgeber und BRVorsitzenden als auch dem Stellvertetenden.
Die Teilnahme an dieser verweigert werden, obwohl man auch ein Teil der "ordentlichen Mitglieder" des Betriebsrates ist?
LG.
Community-Antworten (9)
18.03.2021 um 00:23 Uhr
Nein, der AG der AG kann die Teilnahme des Stellis nicht von sich aus einseitig verweigern. Was er machen kann ist dann das Gespräch an sich nicht stattfinden lassen. Das ganze könnte sich dann aber wieder relativieren wenn das Gremium auf das Monatsgespräch verweist, bei dem dann alle Betriebsratsmitglieder mit am Tisch sitzen würden.
18.03.2021 um 01:49 Uhr
@Dummerhund
Werd nicht ganz schlau aus dem Startpost, aber verstehe es eher so, als würde ein BRM von dieser "Sitzung" ausgeschlossen werden.
@Kenny3
Kannst Du das vielleicht nochmal etwas deutlicher machen? Also jede Woche reden AG, BRV und BRV-Stellvertreter miteinander, richtig? Und wem soll jetzt die Teilnahme verweigert werden? Einem "ordentlichen BRM", oder dem Stelli?
18.03.2021 um 02:04 Uhr
@celestro Kann natürlich auch anders sein, aber ich bin vom Stelli ausgegangen da ordentliches BRM in Anführungsstrichen steht.
18.03.2021 um 09:14 Uhr
Beim sogenannten Monatsgespräch ist jedenfalls "der Betriebsrat" - also alle Mitglieder- angesprochen. Wöchentliche Gespräche sind ja dann eher Arbeitstreffen. Wer daran teilnimmt entscheidet jedenfalls nicht der BRV und der Stellvertreter. Sinn können derartige Gespräche schon machen. Es sind ja keine Geheimtreffen.
18.03.2021 um 09:43 Uhr
Man müsste erst einmal wissen, was für wöchentliche Gespräche das sind. DAs Monatsgespräch scheint es nicht zu sein. Was passiert da? Verhandlungen, Info Gespräch, Klönschnack
18.03.2021 um 10:33 Uhr
Für mich liest es sich: "Der ArbGeb sowie der BRV und der stellv. BRV haben wöchentlich ein Jour Fix, aber andere ordentliche BRM dürfen daran nicht teilnehmen."
Mal beide Sätze zusammengefügt: Darf bei einer (sich wöchentlich wiederholenden) Sitzung zwischen Arbeitgeber und BRVorsitzenden, als auch dem Stellvertetenden, die Teilnahme an dieser verweigert werden, obwohl man auch ein Teil der "ordentlichen Mitglieder" des Betriebsrates ist?
@Kenny3 kannst Du das mal auflösen?
18.03.2021 um 12:24 Uhr
es kommt halt wirklich darauf an, was die da machen. Wenn hier nicht verhandelt oder entschieden wird, dieses Meeting nicht andere Informations-/Mitbestimmungsrechte des BR ersetzt, dann wird man dagegen kaum was machen können. Jedes BRM (auch der BRV) darf sich auch ohne das Gremium mit der GL zusammensetzen. Ich persönlich halte es ach nicht für zulässig das durch eine GO auszuschließen. Wenn es das Gremium stört kann man ja jemand anderes zum BRV machen
18.03.2021 um 15:01 Uhr
Mir stellt sich dabei noch die Frage, wer da die Teilnahme verweigert. Möchte der AG das nicht oder der BRV bzw. der SBRV?
18.03.2021 um 15:22 Uhr
"Mir stellt sich dabei noch die Frage, wer da die Teilnahme verweigert. Möchte der AG das nicht oder der BRV bzw. der SBRV?"
Nicht böse gemeint, aber "Wen interessiert das?" Also bezogen auf die Frage "darf die Teilnahme verweigert werden?", ist die Antwort auf die Frage "wer verweigert die Teilnahme?" mMn völlig irrelevant.
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