Erstellt am 09.03.2010 um 13:51 Uhr von Tanzbär
Gerade große Firmen haben die Eckdaten zum Urlaub in einer BV geregelt. Das gibt Planungssicherheit und Cheffe kann nicht machen, was er will.
Ihr müsst sie nur euren Mitarbeitern auch schmackhaft machen.
Erstellt am 09.03.2010 um 13:53 Uhr von galaxy
@HundertProzent
da mir nicht bekannt ist, wie euer "aktuell gelebtes Verfahren" ausschaut, kann ich nicht beurteilen, ob die BV, die eure GL anstrebt, nachteilig ist.
Grundsätzlich finde ich eine BV zum Thema Urlaub erstrebenswert, weil so gelten die dort vereinbarten "Spielregeln" für alle Beteiligten, also auch für Vorgesetzte, die Urlaub gewähren sollen. Bei gutem Verhandlungsgeschick betriebsratsseitig ist so eine Regelung eigentlich nur positiv für die MA.
Gruß
Galaxy