Mitteilungspflicht bei Nichtzahlung von Weihnachtsgeld
Hallo, in unserer Firma (400 MA, BR keine Tarifbindung) wurde bis 2008 per BV ein Weihnachtsgeld gezahlt (jeweis freiwillig, jederzeit widerrufbar, ohne Rechtsanspruch für kommende Jahre, auch nicht durch wiederholte Zahlung). Aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens wurde eine Entscheidung über die Zahlung für 2009 bis heute verschoben. Heute teilt mir (BRV) der Arbeitgeber mit, dass eine Zahlung nicht erfolgt. Dafür gäbe es eine Einmalzahlung im Sommer. Wer teilt dies jetzt der Belegschaft mit? Es handelt sich um eine unternehmerische Entscheidung. Muss die nicht vom Arbeitgeber veröffentlicht werden?
Vielen Dank für Euere Antwort. Liebe Grüße, Steffen
Community-Antworten (4)
09.03.2010 um 14:54 Uhr
Wenn ich das so lese, dann frage ich mich, was in eurer BV drinsteht?
Und ja, das soll er mal selbst den Mitarbeitern mitteilen. Er hat doch alle Möglichkeiten dazu ...
09.03.2010 um 20:39 Uhr
schubsi, Ihr könnt doch auch zur BetrVers laden mit ToP: Bericht der GL Was hält euch zurück, ihn in Erklärungsnot zu bringen? Falls Ihr keinen Wa habt, hat er doch den AN sowieso regelmäßig zur wirtschaftlichen Lage Auskunft zu geben. Das wäre vielleicht jetzt der richtige Zeitpunkt.
uuuups, sehe gerade: 400 MA Dann könnt Ihr ja wahrscheinlich abschätzen, wie die wirtschaftliche Lage ist und ob eine WG Zahlung möglich gewesen wäre. Dann könntet Ihr die richtigen Fragen stellen...
09.03.2010 um 20:50 Uhr
Hallo Lotte, ich war bis Ende 2009 AR-Mitglied und weiss, dass die WG-Zahlung hinsichtlich anderer Verbindlichkeiten Unsinn gewesen wäre. WA und die AR-Mitgliedschaft haben den BR hinreichend informiert. Es geht in dieser Frage nur darum, wer die Info an die Belegschaft bringt - mit dem Hintergrund, dass nächste Woche BR-Wahlen bei uns sind.
LG, Steffen
09.03.2010 um 20:57 Uhr
Hallo Steffen, und der BR hat die Belegschaft bis jetzt nicht informiert, obwohl er es schon frühzeitig wusste?
Nun scheint es mir ein wenig spät. Ist denn die Einmalzahlung im Sommer sicher?
Verwandte Themen
Weihnachtsgeld nach Elternzeit
Hallo, eine langjährige Mitarbeiterin kam aus ihrer Elternzeit am 01.10. wieder arbeiten und mit dem Novembergehalt wird Weihnachtsgeld ausgezahlt. Bei Ihr wurde das Weihnachtsgeld jetzt gekürzt obwoh
Urlaubs- und Weihnachtsgeld vertaglich, wird aber nicht bezahlt
Hallo Kollegen, ich (BRV) hoffe ihr könnte mir helfen. In unserer Firma haben wir kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Gestern hat ein MA mir seinen Vertrag gezeigt (vor neun Jahren abgeschlossen), i
Weihnachtsgeld trotz Kündigung?
Einen wunderschönen guten Morgen zusammen, ich hoffe, es geht euch gut. Ich weiß, das ist eine inividualrechtliche Frage, aber da ich euren Rat schätze, frage ich hier doch einmal an. Folgender Sach
Kein Weihnachtsgeld für Alle
Nur einige MA bekommen Weihnachtsgeld In unserem Betrieb (Altenheim) gibt es mehrere Vertragsstrukturen. Mehrere MAinnen sind gestellt, d.h. vom vorherigen Eigentümer übernommen zu alten Vertragsbedi
Weihnachtsgeld Anspruch
Liebe Gleichgesinnte, kurz vor dem Jahreswechsel sprach mich eine Praktikantin bei uns an (sie absolviert bei uns ein Praktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin), ob sie denn