Erstellt am 08.03.2010 um 16:34 Uhr von raptor
Umgehend die Arbeitgeberin um Verhandlungstermine bitten. Für ne EV dürfte es etwas zu spät sein.
Ihr habt Anspruch auf vollumfängliche Auskunft über diese elektronische Sache. (Handbücher geben lassen, etc.)
Und dann natürlich ne blitzsaubere BV abschließen
Erstellt am 08.03.2010 um 16:54 Uhr von Lotte
Planstein,
fordert den AG auf, Eure MBR einzuhalten und die Zeiterfassung bis zum Abschluss einer BV außer Betrieb zu nehmen. Reagiert der AG nicht, würde ich einen RA beauftragen, Eure Rechte durchzusetzen. Der kann dann auch entscheiden, ob eine einstweilige Verfügung Sinn macht.
Erstellt am 08.03.2010 um 16:59 Uhr von StuWa
Mit der einstweiligen Verfügung wird das hier so eine Sache sein, weil die Maßnahme schon eingeführt ist. Im Vorfeld wäre hier auf jeden Fall eine EV angezeigt gewesen und da pflege ich das dann auch so zu machen. In Fällen, wie diesem, stelle ich eigentlich immer den Antrag zur Verpflichtung zur Aufhebung der Maßnahme und versuche es dann, mit einem eigenen Antrag in die EV zu kriegen - schlimmstenfalls kriegt man einen Anruf des vorsitzenden Richters mit Inhalt "Herr Rechtsanwalt - das mit der EV wird aber eher schwierig ... wissen Sie schon, oder?" Zurücknehmen kann man Anträge ja immer noch und den BR trifft ja hierbei kein Kostenrisiko ;-)
Jedenfalls aber sollte hier für den Fall der weiteren Ignoranz durch den AG auch mal das Arbeitsgericht eingeschaltet werden - schon aus Erziehungsgründen ;-)
Erstellt am 08.03.2010 um 18:38 Uhr von diealte
Einstweiligen Verfügung mit dem Ziel bis zur erfolgten MB dieses Zeiterfasungssystem außer Kraft zu setzen. Das ist möglich und dem wird i.d.R. auch stattgegeben. Weiter auch mit der einstweiligen Verfügung beantragen, dass die bereits gewonnenen/ gespeicherten Daten nur nach erfolgter MB des BR genutzt werden dürfen. Also der BR erst prüfen kann/ muss wleche Daten hier wie gewonnen wurden.
Der Anwalt sollte auch gleich prüfen und ggf. beantragen, dass dem AG für jeden weiteren Verstoß gegen die MB ein Ordnungsgeld, dessen Höhe man dem ArbG überläßt angedroht wird.
Eine BV verhandeln, ggf. bis in eine EInigungsstelle, falls der AG nicht auf den BR eingeht. Also, sollte der BR sich schon einmal Gedanken um einen Einigungsstellenvorseitzenden machen und auch nach einem Berater/ Fachmann für eine solche BV umsehen.
Erstellt am 08.03.2010 um 22:40 Uhr von StuWa
Vollkommen richtig, der letzte Beitrag - das mit dem Bußgeld hatte ich jetzt vor lauter Betriebsblindheit gar nicht angesprochen, weil das immer so ein Automatismus ist, den Antrag zu stellen. Allerdings sollte mir hier auch klar sein, dass ich nicht voraussetzen kann, dass hier jede die normalen und üblichen Anträge so kennt. Ich bitte um Nachsicht. Ich lerne noch insoweit, dass ich hier nicht alles als selbstverständlich voraussetzen kann/darf, was unter Kollegen unausgesprochen klar ist ;-)
Erstellt am 09.03.2010 um 10:53 Uhr von Planstein
Vielen Dank für die sehr konkreten Antworten, die ich bis heute erst einmal verdauen muss.
Ich muss uns (Br), wie ich meine für unser Fehlverhalten entschuldigen.
Aber wir sind ein Dreiköpfiges Gremium und mit solch einem Verhalten seitens der GF ein wenig überfordert.
Dazu kommen noch diverse Unstimmikeiten in dieser Sache, da sich ein Br Mitglied von dieser Sache überhaupt nicht betroffen fühlt und auch tatsächlich nur am Rande betroffen ist.
Mir wäre eine genaue Vorgehensweise seitens eines erfahrenden Betriebrates hier an dieser Stelle im Moment sehr wichtig.!!!