Hallo zusammen,
wir sind ein relativ neuer Betriebsrat. Als einer der ersten Schritte haben wir mit der Geschäftsleitung neue Listen für die Urlaubsplanung. Zuvor war es immer so das man am Anfang von Jahr Formulare mit Durchschlag ausgefüllt hat, diese dann abgab und es dann meistens so war das man generell bis zum letzten Arbeitstag nicht wussten ob wir die Genehmigung bekommen oder nicht.
Wir haben zu diesen Formularen mit Durchschlag ein seperates Formular angefertigt in dem die Vorgesetzten neben den gewünschten Urlaubstagen ihre mit genehmigt oder verweigert aus betrieblich Gründen abzeichnen könnten.
lLeider haben wir in der Belegschaft immer noch das Problem, obwohl man sie darauf hingewiesen hat das wenn die Genehmigung auf dem einen Formular steht sie nicht mehr auf das Formular mit Durchschlag warten müssen.
jetzt habe ich schon mehrmals zur Antwort bekommen das die Meister darauf bestehen bzw. das es Schwierigkeiten geben wird wenn man in Urlaub geht ohne das zweite Formular abzuholen.

Im Gestztbuch konnte ich leider keien definitive Formulierung finden, und wie gesagt unseren Kollegen reicht es nicht wenn ich sage genehmgt ist genehmigt. Werden in der nächsten Zeit einen BV einberufen und da würde ich gerne dieses Thema abklären

danke schon im Vorraus für eure Hilfe