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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanträge - wer bekommt zuerst BR oder Arbeitgeber?

A
Arbeitnehmer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Betriebsräte,

ich bin zwar keiner, ahbe aber mal ne Frage an euch.

Wie ist das eigentlich?

Wir haben neue Urlaubsanträge bekommen, da wir jetzt einen BR haben.

Das läuft so, das wir den Antrag ausfüllen, dann geht der Antrga zum Br welcher entweder bedenken äußert weil ... oder eben keine Bedenken. Dann geht das zum Arbeitgeber, der dann auch noch mal entweder ja sagen kann oder eben nein - weil...

Ist das so üblich? Sollte nicht der Arbeitgeber zuerst sagen ob das geht oder nicht? Danke an euch!

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

30.09.2007 um 22:53 Uhr

@Arbeitnehmer Klasse. Ein BR der individualrechtliche Dinge regelt! Nein, das ist nicht üblich und widerspricht so ziemlich allem, was BR-Arbeit ausmacht...

A
Arbeitnehmer

01.10.2007 um 01:37 Uhr

Wie müßte das denn richtig laufen?

S
SSGG

01.10.2007 um 11:16 Uhr

@Arbeitnehmer, mit wem hast Du Deinen Arbeitsvertrag geschlossen? Sicherlich nicht mit dem Betriebsrat.... Gegen wen hast Du diesen Anspruch? Dein AG gewährt Urlaub, nicht Dein Betriebsrat!

A
Arbeitnehmer

01.10.2007 um 12:39 Uhr

Oh man,

uns wurde das so begründet, bzw. erklärt, das der BR ein Mitspracherecht (§87? oder so) beim Urlaub hat. Er darf nicht bestimmen ob jemand Urlaub bekommt oder nicht, das letzte Wort hat der Arbeitgeber. Der Betriebsrat soll nur sagen ob er gegen den Urlaubsantrag bedenken hat oder nicht. Das geht also so nicht? Also bekommt nur der Arbeitgeber den Antrag? Wie sollte unser BR reagieren, bzw. was sollte er jetzt tun?

Unser BR ist noch ganz neu und der meint das bestimmt nicht böse. Auch glaube ich, das die Leute im BR auch lernfähig und -willig sind. Ein Teil von denen geht im November auf Schulung. Aber im Moment ist für uns alle alles neu und die Leute im BR sind halt alle sehr unerfahren.

K
Kölner

01.10.2007 um 12:47 Uhr

@Arbeitnehmer SSGG hat sich dahingehend schon einmal geäussert.

Wenn man sich den Text des betreffenden Paragrafen durchliest (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG): "Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird" macht auch Euer Verfahren keinen Sinn. Erst wenn "zwischen AG und AN kein Einverständnis erzielt wird" dann kann der BR sich einmischen.

Der Urlaub wird gewährt. Nicht vom BR, nicht von anderen AN sondern vom AG!

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