Erstellt am 30.09.2007 um 20:53 Uhr von Kölner
@Arbeitnehmer
Klasse. Ein BR der individualrechtliche Dinge regelt!
Nein, das ist nicht üblich und widerspricht so ziemlich allem, was BR-Arbeit ausmacht...
Erstellt am 30.09.2007 um 23:37 Uhr von Arbeitnehmer
Wie müßte das denn richtig laufen?
Erstellt am 01.10.2007 um 09:16 Uhr von SSGG
@Arbeitnehmer,
mit wem hast Du Deinen Arbeitsvertrag geschlossen?
Sicherlich nicht mit dem Betriebsrat....
Gegen wen hast Du diesen Anspruch? Dein AG gewährt Urlaub, nicht Dein Betriebsrat!
Erstellt am 01.10.2007 um 10:39 Uhr von Arbeitnehmer
Oh man,
uns wurde das so begründet, bzw. erklärt, das der BR ein Mitspracherecht (§87? oder so) beim Urlaub hat. Er darf nicht bestimmen ob jemand Urlaub bekommt oder nicht, das letzte Wort hat der Arbeitgeber. Der Betriebsrat soll nur sagen ob er gegen den Urlaubsantrag bedenken hat oder nicht.
Das geht also so nicht? Also bekommt nur der Arbeitgeber den Antrag? Wie sollte unser BR reagieren, bzw. was sollte er jetzt tun?
Unser BR ist noch ganz neu und der meint das bestimmt nicht böse. Auch glaube ich, das die Leute im BR auch lernfähig und -willig sind. Ein Teil von denen geht im November auf Schulung. Aber im Moment ist für uns alle alles neu und die Leute im BR sind halt alle sehr unerfahren.
Erstellt am 01.10.2007 um 10:47 Uhr von Kölner
@Arbeitnehmer
SSGG hat sich dahingehend schon einmal geäussert.
Wenn man sich den Text des betreffenden Paragrafen durchliest (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG):
"Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird"
macht auch Euer Verfahren keinen Sinn. Erst wenn "zwischen AG und AN kein Einverständnis erzielt wird" dann kann der BR sich einmischen.
Der Urlaub wird gewährt. Nicht vom BR, nicht von anderen AN sondern vom AG!