Erstellt am 06.03.2010 um 09:19 Uhr von MonaLisa
@katjuscha,
guck mal im Mutterschutzgesetz, § 8 - Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
Erstellt am 06.03.2010 um 10:26 Uhr von katjuscha
@MonaLisa
hab ich, aber ich kanns nicht wirklich verstehen. Darf Sie nun, weil Sie nicht über die Höchstzeit kommt???
katjuscha
Erstellt am 06.03.2010 um 10:53 Uhr von MonaLisa
@katjuscha,
sie "darf", wenn sie täglich nicht über 8 1/2 Stunden und nicht über 90 innerhalb von 2 Wochen kommt.
Dabei geh ich von einer Kollegin aus, die über 18 Jahre ist und keine sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen hat!
Bitte nicht vergessen... Schwangerschaft ist keine "Krankheit".... :-))
Erstellt am 06.03.2010 um 14:31 Uhr von Troisdorfer
@katjuscha
Wer hat diese Überstunden angeordnet und seid ihr Arbeitsvertraglich
zu Überstunden verpflichtet ? Wurde der Betriebsrat gehört ?