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Urlaubskürzung bei Kurzarbeit

B
BernieWES
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich habe mal eine Frage an Euch. Die GL hat uns gestern in der WA-Sitzung mitgeteilt, das sie den MA anteilig den Urlaub kürzen möchte, während sie zu 100 % in Kurzarbeit waren. Das wäre gestützt durch ein Urteil durch den Europäischen Gerichtshof. Habe mal recherchiert und dazu unterschiedlichste Meinungen gelesen. Ich bin der Meinung das dies nicht gerade immer gerechtfertigt ist und man dort genau hinschauen sollte. Wie würdet Ihr da entscheiden? Lg Bernd!!!

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Community-Antworten (12)

K
Kjarrigan

10.03.2021 um 13:13 Uhr

DA wir ja alle keine Richter bei Arbeitsgerichten sind, kann das hier wohl niemand entscheiden.

Persönlich würde ich den Urlaub ganz normal beantragen - wird er vom AG abgelehnt würde ich mit der Begründung des Ag zur Gewerkschaft oder zum Anwalt gehen und mich beraten lassen und Klage erheben.,

P
Pickel

10.03.2021 um 13:17 Uhr

Wenn ein Mitarbeiter einen Monat lang durchgehend 100 % im KUG war ist die anteilige Kürzung korrekt,

B
BernieWES

10.03.2021 um 13:26 Uhr

Also es ist schon sehr unterschiedlich...ja es gibt das Urteil in dem man anteilig Urlaub kürzen kann, wenn man zu 100 % in KUG war aber: Die Argumentation und die Grundsätze, die der EuGH in den entsprechenden Urteilen nennt, lassen sich auf „Fälle konjunkturbedingter Kurzarbeit“, wie sie aufgrund der Corona-Krise derzeit in Deutschland vorherrschen, nicht übertragen.

A
AlterMann

10.03.2021 um 14:08 Uhr

Liebe Kolleg*innen, zum Mitdenken wäre es schon hilfreich, wenn da mal das ein oder andere Az. genannt wird. So aus der Luft kann man da kaum etwas sinnvolles sagen.

D
DummerHund

10.03.2021 um 14:49 Uhr

C
celestro

10.03.2021 um 15:57 Uhr

"Die Argumentation und die Grundsätze, die der EuGH in den entsprechenden Urteilen nennt, lassen sich auf „Fälle konjunkturbedingter Kurzarbeit“, wie sie aufgrund der Corona-Krise derzeit in Deutschland vorherrschen, nicht übertragen."

Warum nicht?

B
BernieWES

10.03.2021 um 17:33 Uhr

@celesto...nicht konjunkturbedingt, weil es eine Anordnung vom Staat war z.B. durch den Lockdown alle Läden/Gastronomie geschlossen zu halten...unter „normalen“ Umständen wären sie ja geöffnet geblieben.

D
DummerHund

10.03.2021 um 18:06 Uhr

@BernieWES Hat damit aber nix zu tun, denn das mit dem Thema Urlaub bezieht sich nur auf der Tatsache Kurzurlaub. Und nicht auf das warum Kurzarbeit.

B
BernieWES

10.03.2021 um 18:34 Uhr

@Dummerhund Das denke ich aber ganz stark, denn ohne höhere Gewalt durch Corona wären wir ja nicht davon betroffen in Kurzarbeit zu gehen und MA werden dann noch „bestraft“ die eh schon wenig verdienen, und dann wird denen noch Urlaub gestrichen und dann nur noch 60/67 % Kurzarbeitergeld. Denke das ist ein Endlosthema wo es solche und solche Meinungen gibt die dann auch auseinander gehen. Bin auf jeden Fall gespannt wie die Sache bei uns ausgeht. Ich bin jedenfalls auf der Seite der MA und würde dagegen stimmen.

D
DummerHund

10.03.2021 um 18:54 Uhr

Mit dafür ist es ja angesagt vorher eine BV mit dem AG zu machen.

A
Andrar

12.03.2021 um 14:02 Uhr

Soweit ich informiert bin kann tatsächlich ein Urlaubsanspruch sich verringern wenn Kurzarbeit stattfindet. Wenn man also 1 Monat nicht arbeitet kann das eine Kürzung des Anspruchs von 2,5 Tagen zur Folge haben( Bei30Tagen) . Allerdings ist das auch nicht felsenfest, denn diese Frage ist strittig. Von daher muss man das möglicherweise im Einzelfall klären.

C
celestro

12.03.2021 um 14:12 Uhr

"dann noch „bestraft“ die eh schon wenig verdienen, und dann wird denen noch Urlaub gestrichen und dann nur noch 60/67 % Kurzarbeitergeld."

"bestraft" werden alle ... nicht nur die, die wenig verdienen. Ich finde es allerdings nachvollziehbar. Bei Kurzarbeit Null sitzt man z.B. 2 Monate komplett zu Hause. Wieso sollte der AG da auch noch die Urlaubstage für schulden?

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