W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden - Mitbestimmung des BR?

M
Minusstunde
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

mich würde Eure Vorgehensweise zu folgendem Sachverhalt interessieren:

Vorgesetzter streicht rückwirkend Überstunden von Mitarbeitern. Diese wurden zum Teil angeordnet und zum Teil stillschweigend hingenommen um austehende Arbeiten zu erledigen, da sonst Produktion zum Liefertermin nicht fertig geworden wäre.

Danke vorab

70301

Community-Antworten (1)

W
Waschbär

02.03.2010 um 13:22 Uhr

@Minusstunde, meine Meinung zu deiner Frage willste nicht lesen.

ABER der V kann NICHT streichen was der AN als Beweis hat ! Der Beweis liegt ja sogar beim BR als Antrag !

Sollte der An keinen Beweis haben oder aber sich die Übwerstunden nicht als Überstunden dar stellen, hat der AN keinen Beweis und lernt HOFFENTLICH daraus !

Ihre Antwort