Arbeitsreduktion wegen Resturlaub?
Ein Kollege ist nach langer AU wieder da und durfte seinen Resturlaub in Einzeltage gestückelt wöchentlich nehmen. Zusätzlich zum Jahresurlaub (am Stück geplant). Frage: muss nun die Arbeitsmenge (Aufgaben) an diese 4-Tage-Woche angepasst werden, solange diese stattfindet? Welche Regelung/Gesetze gibt es hierzu?
Community-Antworten (7)
26.02.2021 um 16:33 Uhr
Warum sollte die Arbeitsmenge reduziert werden? Verstehe das nicht. Er soll ja wohl nicht die Arbeit von 5 Tagen in 4 Tagen erledigen, oder? Wenn der Kollege aus der AU wieder zurück ist, so sollte man davon ausgehen, sollte seine Arbeitsleistung wieder hergestellt sein. Dann arbeitet er an den vier Tagen wo er auf Arbeit ist, ganz normal seine Arbeit ab. Die Arbeit des 5 (regulären) Arbeitstages muss jemand anders machen. Das wäre genauso, als wenn man sagen würde, du bist jetzt in Urlaub und musst die Arbeit vor- oder nacharbeiten.
26.02.2021 um 16:56 Uhr
Hallo UdoWoe, doch: er soll die Arbeit einer 5-Tage-Woche machen. Begründung: volles Gehalt für volle Leistung - ohne Rücksicht auf diese faktische 4-Tage-Woche. Kennst Du da eine gesetzliche Regelung/Rechtsprechung?
26.02.2021 um 17:03 Uhr
Leider Nein. Aber das ist ja Schwachsinn. Er baut doch seinen Urlaub ab. Ich würde als BR Überstunden für den Kollegen beantragen. Mal schauen wie dann der AG reagiert. (Ist nur so ein Vorschlag. Habe leider keine andere Idee momentan).
26.02.2021 um 17:32 Uhr
Für logische Dinge gibt es nicht immer explizite gesetzliche Regelungen.
26.02.2021 um 17:58 Uhr
Haufe drückt es so aus: "Der (Erholungs-) Urlaub ist eine Zeitspanne, in der der Arbeitnehmer unter Fortzahlung seiner Bezüge von der Arbeitspflicht befreit ist. "Erholungsurlaub" im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes wird als die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung zu Zwecken der Erholung definiert"
Wäre dem so das MA die in einer 5 Tages Woche den 1 Urlaubstag raus arbeiten müssten würde das dem Sinn des Erholungsurlaubs widersprechen. Weiter würde das dem Gleichbehadlungsgrundsatz widersprechen, die wie viel Arbeit müssten MA arbeiten die 14 Tage Urlaub machen:
26.02.2021 um 18:28 Uhr
Habe beim googlen noch mal was von einem Anwalt einer ähnlichen Frage gefunden. Ich Kopiere: Im Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 2 EntgFG ) ist die Bezahlung von Feiertagen geregelt. Die Bezahlung von Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (§ 11 BUrlG ) geregelt.
Beide Gesetze sehen vor, dass durch Feiertage oder Urlaub ausfallende Arbeitstage bezahlt werden müssen. Wenn Deine Frau daher zusätzlich arbeitet, um den Arbeitsausfall vor- oder nachzuholen, dann sind das Überstunden, die entsprechend bezahlt werden müssen.
27.02.2021 um 18:51 Uhr
würde es anders anfliegen: das Arbeitsverhältnis ist ein Dienstverhältnis. Der AN schuldet also keine besondere Arbeitsmenge. Es gilt im Arbeitsrecht der subjektive Leistungsbegriff. Der AN muss unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten. Nicht mehr und nicht weniger. Also geht es nicht an, dass man in 4 Tagen die Arbeit von 5 Tagen erbringen MUSS. Der AN der 4 Tage arbeitet, muss nur entsprechend seiner Leistungsfähigkeit arbeiten und es ist dann egal, ob nicht alles fertig wird.
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