Erstellt am 24.02.2021 um 14:06 Uhr von rtjum
Hallo,
also bei uns als Beispiel: 40 Stunden pro Monat
bei Verteilung auf 10 Tage werden 4 Stunden gutgeschrieben
bei Verteilung auf 8 Tage werden 5 Stunden gutgeschrieben
usw
also tatsächlich die Stunden die zu arbeiten gewesen wären.
Das gilt auch im Krankheitsfall.
Geringfügig Beschäftigte sind Teilzeitbeschäftigte!
Erstellt am 24.02.2021 um 17:40 Uhr von Relfe
bei uns arbeiten die geringfügig Beschäftigten 5 Tage im Monat mit 8,xx Stunden durchschnittlich am Tag. So wird das geplant und so ist dann auch die Stundengutschrift pro Urlaubstag.
Für Krankheit gilt dasselbe.
Werden also genauso behandelt wie jeder andere Beschäftigte auch.
Erstellt am 24.02.2021 um 18:44 Uhr von Dummerhund
Wichtig ist auch was sagt der Arbeitsvertage über Arbeitstage und Arbeitsstunden aus. Gibt es bei euch eine Betriebsvereinbarung oder gilt ein Tarifvertag?
Erstellt am 26.02.2021 um 13:00 Uhr von dirgni1958
Herzlichen Dank an alle für Eure Antworten. Haben uns wesentlich weitergebracht.
Schöne Grüße an alle.