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Montage mit Leitern

S
see-see
Feb 2021 bearbeitet

Hallo zusammen!

Anlässlich eines Arbeitsunfalls folgende Frage:

Welche Vorschriften gelten für das Arbeiten unter Zuhilfenahme von Steighilfen? Ein Mitarbeiter sollte in einer Höhe von 2,50 Metern an einem Bauteil auf einem Fahrzeug eine Dichtnaht mit Druckluftpistole anbringen. Er wählte eine normale Bockleiter ohne Stehfläche für diese Arbeit aus (möglicherweise, weil alle alternativen Leitern in Benutzung waren). Während der Tätigkeit stand er also mit 1 Fuß auf einer der Stufen, mit dem anderen da, wo die beiden Leiterteile oben zusammenkommen. Nachdem er mit der Dichtnaht fertig war, wollte er von der Leiter absteigen (mit Druckluftpistole in der Hand) und trat mit 1 Bein ins Leere. Er stürzte ab und zertrümmerte sich das Fersenbein. Es gibt in der Werkstatt sehr viele solcher Bockleitern, und die Kollegen arbeiten regelmäßig in der Weise, wie es der verunfallte Kollege tat. Es sind auch Steighilfen mit Arbeitsbühne bzw. Geländer vorhanden bzw. Tritte mit Stehfläche. Mal passen diese Geräte and Fahrzeug, manchmal aber auch nicht. Nun frage ich mich, ob man überhaupt Bockleitern ohne Arbeitsbühne / Stehfläche in der Werkstatt erlauben sollte... In welchen Vorschriften könnte ich hierzu etwas finden? PS: AGU-Begehungen finden regelmäßig statt, wobei der Schwerpunkt bislang noch nie auf diesem Thema lag.

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Community-Antworten (5)

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rtjum

22.02.2021 um 15:00 Uhr

ich gehe mal davon aus, dass du mit AGU-Begehungen die Begehungen der Fachkraft für ARbeitssicherheit meinst daher direkt meine Frage dazu: WAs sagt die Gefährdungsbeurteilung dazu? Ich bin eher der Sesselfurzer aber aber eine gute SiFa wird dazu was in der GefBu haben.

Nachtrag: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/450/handlungsanleitung-fuer-den-umgang-mit-leitern-und-tritten ist da sicher kein schlechter Anfang

S
see-see

22.02.2021 um 15:21 Uhr

Es gibt eine SEHR ALTE GefBeurt, die neue ist gerade in Arbeit... die alte sagt darüber nix...

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DummerHund

22.02.2021 um 18:45 Uhr

see-see Hier mal eine Seite die auch weiterführende Hinweise enthält. Dort ist auch ausdrücklich erwähnt das das Arbeiten von einer Leitersprosse aus nicht erlaubt ist. in einem gewissen Unternehmensbereich diese Kontakt-tracker eingeführt werdenhttps://www.safetyxperts.de/arbeitsschutz/betriebsanweisung/leitern-pflichten-verwendung/

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rtjum

23.02.2021 um 09:36 Uhr

@Dummerhund warst Du hier der Verwirrtehund? ;-) "in einem gewissen Unternehmensbereich diese Kontakt-tracker eingeführt werden"

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DummerHund

23.02.2021 um 14:42 Uhr

@rtjum Muss dir recht geben. Meine Medikamente müssen mir wohl die Sinne vernebelt haben :-) Weiß der Geier was ich da schreiben wollte. Ist einfach ersatzlos zu streichen.

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