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Unterschriftenzwang bei Arbeitsgeräteausgabe - zulässig?

S
Sigma
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns verschwinden Leitern im Betrieb. bzw auf unseren Baustellen.Jetzt ist die GF auf den Gedanken gekommen Leitern nur noch gegen Unterschrift aus zu geben .Soweit sogut,jedoch nemen die Verantwortlichen die Leitern für ein ganzes Team mit und haben dort auch nicht die Möglichkeit zu kontolieren wer die Leiter benutzt und eventuell vergisst da die Arbeit an vielen kleinen Baustellen auf der Messe gleichzeitig anfallen.Kann da eine Unterschrift verlangt werden ?

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Community-Antworten (1)

RI
Ramses II

17.11.2006 um 17:18 Uhr

Die Frage ist doch weniger ob von einem AN verlangt werden kann, den Empfang einer Leiter zu quittieren, als viel mehr, ob er für den Verlust einer Leiter haftbar gemacht werden kann (unabhängig davon, ob er unterschrieben hat oder nicht).

Das beste wäre, der Arbeitgeber würde sich dazu äußern, welche Schutzmaßnahmen seine Mitarbeiter ergreifen sollen. Wenn der Verantwortliche die ausgeliehene Leiter zu hüten hat sie seinen Augapfel, dann bleiben halt die anderen Sachen liegen.

Manchmal führt aber alleine schon die Tatsache dass man für etwas unterschrieben hat zu einer Verhaltensänderung.

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