Erstellt am 17.11.2006 um 16:18 Uhr von Ramses II
Die Frage ist doch weniger ob von einem AN verlangt werden kann, den Empfang einer Leiter zu quittieren, als viel mehr, ob er für den Verlust einer Leiter haftbar gemacht werden kann (unabhängig davon, ob er unterschrieben hat oder nicht).
Das beste wäre, der Arbeitgeber würde sich dazu äußern, welche Schutzmaßnahmen seine Mitarbeiter ergreifen sollen. Wenn der Verantwortliche die ausgeliehene Leiter zu hüten hat sie seinen Augapfel, dann bleiben halt die anderen Sachen liegen.
Manchmal führt aber alleine schon die Tatsache dass man für etwas unterschrieben hat zu einer Verhaltensänderung.