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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG will Lohn senken - Wie sollen wir uns vor Eingriffen in unsere Lohntuete schuetzen?

G
Gunther
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

unser AG will mit dem Lohn der Belegschaft runter, da er gesehen hat, dass in vergleichbaren Firmen noch weniger bezahlt wird. Er rechtfertigt es offiziell mit der allgemeinen Wirtschaftskrise, die jedoch unsere Branche nicht betroffen hat, ganz im Gegenteil wir haben seit Monaten so viel zu tun wie noch nie. Wie sollen wir uns vor Eingriffe in unser Lohntuete schuetzen ? Wir wissen, dass der AG diesbezueglich nichts ohne den BR machen kann, befuerchten deshalb, dass er die Firma dicht macht, eine neue Firma mit selben Geschaeftszweck aufmacht und den Mitarbeitern per Aenderungskuendigung anbietet, in der neuen Firma zu runtergesetzten Konditionen zu arbeiten. Auf diese Weise koennte er auch gleich den ungeliebten BR entsorgen. Braeuchte Eure Expertenmeinung !

Mit freundlichen Grussen

Rolf

69101

Community-Antworten (1)

P
Peanuts

27.02.2010 um 12:37 Uhr

"Wir wissen, dass der AG diesbezueglich nichts ohne den BR machen kann, ..."

Und mit BR? Der BR hat hier doch überhaupt keine Karten im Spiel. Außer bei den Anhörungen gem. § 102 BetrVG.

"Wie sollen wir uns vor Eingriffe in unser Lohntuete schuetzen ? "

Der AG kann diesen Eingriff nicht einseitig durchsetzen. Also muss er eine Änderungskündigung aussprechen. Die sollte jeder AN unter Vorbehalt annehmen und innerhalb von 3 Wochen Änderungsschutzklage beim ArbG einreichen.

"befuerchten deshalb, dass er die Firma dicht macht, "

Wenn der AG das tatsächlich will, wird er das tun.

"den Mitarbeitern per Aenderungskuendigung anbietet, in der neuen Firma zu runtergesetzten Konditionen zu arbeiten. "

Erstens ist eine Änderungskündigung, die den Zweck der Lohnabsenkung verfolgt nur in sehr engen Grenzen zulässig.

Zweitens würde sich jeder Arbeitsrichter freuen, die Klagen aller betroffenen AN verhandeln zu dürfen.

Und den Laden X dicht machen und die AN zu geänderten Bedingungen im Laden Y anstellen, geht auch nicht einfach so. Ein Arbeitsrichter würde feststellen können, dass die Betriebsidentität erhalten geblieben ist ...

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