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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

In wieweit sind mündliche Zusagen (Höherstufung/Eingruppierung) bindend?

K
koffermund
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, nach einem Zielvorhabensgespräch ist einer Kollegin in einem Dreier-Gespräch sowohl eine Vertragserhöhung (von 29h auf 32h) als auch eine Lohnerhöhung (Höherstufung/Eingruppierung) versprochen worden. Die Vertragserhöhung auf 32 Stunden wurde auch sofort umgesetzt, die Lohnerhöhung lässt allerdings auf sich warten. In wie weit sind mündliche Absprachen bindent?

Mif freundliche Grüßen

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Community-Antworten (3)

R
ridgeback

25.02.2010 um 05:31 Uhr

koffermund, grundsätzlich ist möglich, eine arbeitsvertragliche Absprache auch mündlich zu treffen die auch bindend ist, jedoch dürfte es regelmäßig schwierig sein, eine derartige mündliche Absprache zu beweisen.

P
Pappnase

25.02.2010 um 08:53 Uhr

Vielleicht sollte die Kollegin schriftlich beim AG auf diese mündliche Absprache verweisen und dann immer wieder daran erinnern. Penetranz ist oft erfolgreich!

F
Fuxxx

25.02.2010 um 09:15 Uhr

"...denn was du schwarz auf weiß besitz, kannst du getrost nach Hause tragen." Grundsätzlich: Schriftlich ist immer besser als mündlich. Siehe auch @ridgeback.

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