In wieweit sind mündliche Zusagen (Höherstufung/Eingruppierung) bindend?
Hallo zusammen, nach einem Zielvorhabensgespräch ist einer Kollegin in einem Dreier-Gespräch sowohl eine Vertragserhöhung (von 29h auf 32h) als auch eine Lohnerhöhung (Höherstufung/Eingruppierung) versprochen worden. Die Vertragserhöhung auf 32 Stunden wurde auch sofort umgesetzt, die Lohnerhöhung lässt allerdings auf sich warten. In wie weit sind mündliche Absprachen bindent?
Mif freundliche Grüßen
Community-Antworten (3)
25.02.2010 um 05:31 Uhr
koffermund, grundsätzlich ist möglich, eine arbeitsvertragliche Absprache auch mündlich zu treffen die auch bindend ist, jedoch dürfte es regelmäßig schwierig sein, eine derartige mündliche Absprache zu beweisen.
25.02.2010 um 08:53 Uhr
Vielleicht sollte die Kollegin schriftlich beim AG auf diese mündliche Absprache verweisen und dann immer wieder daran erinnern. Penetranz ist oft erfolgreich!
25.02.2010 um 09:15 Uhr
"...denn was du schwarz auf weiß besitz, kannst du getrost nach Hause tragen." Grundsätzlich: Schriftlich ist immer besser als mündlich. Siehe auch @ridgeback.
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