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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sind mündliche Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber bindend oder nicht?

K
Karoline
Jan 2018 bearbeitet

Wer kann mir helfen oder hat schon mal die gleichen Erfahrungen gemacht? Der GF hat von BR Zustimmung zur Arbeit an einem nicht bundeseinheitlichen Feiertag verlangt. Nachdem alle strittigen Punkte geklärt waren, hat der BR zusammen mit dem GF das Ergebnis der Verhandlungen und die Zustimmung bei der Betriebsversammlung bekanntgegeben. (nicht schritlich) Jetzt will er von seinen versprochenen Zusagen nichts mehr wissen und führt neue Kriterien ein, und verlangt wieder unsere Zustimmung. Meine Frage nun, war die Bekanntgabe unserer Vereinbarung schon bindend? Wenn möglich antworten mit Angaben von Gesetzen.

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Community-Antworten (2)

O
ola!

27.10.2005 um 00:07 Uhr

das ihr nicht schriftlich habt is zwar weniger gut. dennoch funktioniert auf solchem wege oft was. immerhin hat auch der AG nichts schriftlich. und ihr könnt klarstellen dass ohne euch nichts geht.

D
derBus

15.11.2005 um 13:38 Uhr

hallo, eigentlich habt ihr ja zumindest etwas in der hand: die niederschrift der betriebsversammlung. wenn die korrekt verfasst ist dann habt ihr gute chancen.

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