Erstellt am 24.02.2010 um 12:49 Uhr von kriegsrat
ihr habt zwar 7 tage schichtbetrieb
aber trotzdem nur eine 5-tage-woche (22 schichten/monat)
also müsst ihr pro woche 5 tage urlaub nehmen, damit die gesamte woche arbeitsfrei ist
bzw. die 5 tage urlaub werden von den 22 schichten abgezogen, so daß der AN nur noch 17 schichten in dem monat arbeiten muß bzw. nur noch zu 17 schichten eingeteilt werden kann
was steht genau im tarifvertrag zum urlaubsanspruch ? 30 werktage, 30 arbeitstage, 30 kalendertage ?
im übrigen gilt § 4 tarifvertragsgesetz
der AG darf nicht zuungunsten des AN vom tarif abweichen
Erstellt am 24.02.2010 um 13:01 Uhr von Speedporteins
Im Tarifvertrag steht
Der Arbeitnehmer erhält 30 tage unter Zugrundelegung der 5 Tages Woche
Erstellt am 24.02.2010 um 13:06 Uhr von kriegsrat
eine unwirksame weil unzulässige abweichung vom tarifvertrag wäre, wenn man den 30tagen eine 7 tage-woche zugrundelegt
nach § 80 BetrVG gehört es zu euren aufgaben, die einhaltung von tarifverträgen zu überwachen
also mal bei der gewerkschaft bescheid geben, die sollen sich darum kümmern.......
ihr seid ja hoffentlich mitglied ? oder kennt zumindest ein mitglied ?
oder ein br-mitglied (wegen kündigungsschutz) klagt individualrechtlich