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Urlaubstageregelung Teil 2

S
Speedporteins
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,es geht um Unser Gesamtjahresurlaub.Der beträgt laut Tarifvertrag 30tage,unter Zugrundelegung der 5Tage Woche.Nun ist es so dass wir 7Tage Schicht haben.Im Tarifvertrag ist ausserdem keine Umrechnungstabelle.Jeder unserer Vollzeitmitarbeiter/innen haben jeden Monat 22 Arbeitstage.Seit 9 Jahren gewährt uns unser AG dass wir am WE keine Urlaubstage nehmen müssen wenn unser Schichtblock über eines geht.Darüber gibt es keine BV. Jetzt zu meinen fragen:Müßte unser AG uns mehr Urlaubstage zur Verfügung stellen wegen der 7tagesschicht?wie sieht es mit dem gewohnheitsrecht aus?9jahre und es gab nie den Hinweis Freiwillig. Ausserdem wie ist dass den mit der mitbestimmung?AG sagt das der BR da eigentlich gar keine Mitbestimmung hat?

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Community-Antworten (3)

K
Kriegsrat

24.02.2010 um 13:49 Uhr

ihr habt zwar 7 tage schichtbetrieb aber trotzdem nur eine 5-tage-woche (22 schichten/monat) also müsst ihr pro woche 5 tage urlaub nehmen, damit die gesamte woche arbeitsfrei ist bzw. die 5 tage urlaub werden von den 22 schichten abgezogen, so daß der AN nur noch 17 schichten in dem monat arbeiten muß bzw. nur noch zu 17 schichten eingeteilt werden kann

was steht genau im tarifvertrag zum urlaubsanspruch ? 30 werktage, 30 arbeitstage, 30 kalendertage ?

im übrigen gilt § 4 tarifvertragsgesetz der AG darf nicht zuungunsten des AN vom tarif abweichen

S
Speedporteins

24.02.2010 um 14:01 Uhr

Im Tarifvertrag steht

Der Arbeitnehmer erhält 30 tage unter Zugrundelegung der 5 Tages Woche

K
Kriegsrat

24.02.2010 um 14:06 Uhr

eine unwirksame weil unzulässige abweichung vom tarifvertrag wäre, wenn man den 30tagen eine 7 tage-woche zugrundelegt

nach § 80 BetrVG gehört es zu euren aufgaben, die einhaltung von tarifverträgen zu überwachen also mal bei der gewerkschaft bescheid geben, die sollen sich darum kümmern....... ihr seid ja hoffentlich mitglied ? oder kennt zumindest ein mitglied ? oder ein br-mitglied (wegen kündigungsschutz) klagt individualrechtlich

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