Urlaubstageregelung - Müßte unser AG uns mehr Urlaubstage zur Verfügung stellen wegen der 7Tagesschicht?
Hallo Leute,es geht um Unser Gesamtjahresurlaub.Der beträgt laut Tarifvertrag 30tage,unter Zugrundelegung der 5Tage Woche.Nun ist es so dass wir 7Tage Schicht haben.Jeder unserer Vollzeitmitarbeiter/innen haben jeden Monat 22 Arbeitstage.Seit 9 Jahren gewährt uns unser AG dass wir am WE keine Urlaubstage nehmen müssen wenn unser Schichtblock über eines geht.Darüber gibt es keine BV. Jetzt zu meinen fragen:Müßte unser AG uns mehr Urlaubstage zur Verfügung stellen wegen der 7tagesschicht?wie sieht es mit dem gewohnheitsrecht aus?9jahre und es gab nie den Hinweis Freiwillig. Ausserdem wie ist dass den mit der mitbestimmung?AG sagt das der BR da eigentlich gar keine Mitbestimmung hat?
Community-Antworten (7)
24.02.2010 um 09:52 Uhr
§ 87 Abs.1 Nr.5 BetrVG sagt was anderes.
24.02.2010 um 10:08 Uhr
Da steht aber:Der Betriebsrat hat,soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung NICHT besteht mitbestimmungsrecht. Darauf beruft sich der AG.Nur,die 30tage gelten eben unter zugrundelegung der 5tages woche.Und wir haben ja 7tage.
24.02.2010 um 10:14 Uhr
Moin Moin,
sag mir mal bitte was mit einer 7 Tage Schicht gemeint ist. Arbeitet ihr 7 Tage und habt dann 2 Tage frei?
24.02.2010 um 10:35 Uhr
Da könnt ihr euch noch glücklich schätzen. Unsere MA aus der Produktion arbeiten auch 7 Tage und haben dann max. 3 Tage frei. Urlaubsanspruch in der Produktion sind bei uns 25 Tage. Wobei auch am WE Urlaub genommen werden muss. Leider haben wir keinen Tarif, sind aber auf dem Weg dahin, da wir es als Gremium als ungerechtfertigt sehen, denn unsere Büroleute haben nach 5 Jahren Zugehörigkeit 30 Tage Anspruch. Der BR hat nach §87 Abs.1 Nr.5 BetrVG auch nur MR bei Urlaubsgrundsätzen und der zeitlichen Lage des Urlaubs, jedoch nicht bei der Höhe. Die muss entweder Arbeitsvertraglich oder durch TV geregelt werden.
24.02.2010 um 10:39 Uhr
@DeWalt Wir arbeiten 7tage,dann 1 tag frei,7tage,1tag frei,7tage 3 frei
24.02.2010 um 10:57 Uhr
solarkrieger
der gesetzliche mindesturlaub beträgt 24werk tage bei einer 6-tage-woche (mo-sa) d.h. mindestens 4 wochen davon kann auch durch tarifvertrag nicht abgewichen werden ( §§ 3,13 BUrlG)
also zumindest in der produktion bei euch läuft es nicht richtig entweder muß der So nicht als urlaub genommen werden, oder eurer urlaubsanspruch müsste 28 tage betragen, um auf 4 wochen zu kommen
24.02.2010 um 11:01 Uhr
@Speedport Was sagt denn euer TV zum Urlaub bei Schichtarbeit?
Schade das ich keine Antwort mehr erhalten werde:-(
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