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Darf ein bestehender BR seine Mitgliederzahl auf freiwilliger Basis verkleinern?

B
BRNeunzig
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BRs,

wir stellen uns Frage, ob wir freiwillig den BR verkleinern. Wir sind derzeit 7 BRs und können die anstehenden Aufgaben vielleicht auch mit 5 BRs bewältigen.

Dies natürlich nur auf freiwilliger Basis. Wenn die Belegschaft oder ein BR nicht will, dann stellt sich die Frage nicht.

Daher rein theoretisch: Darf ein bestehender BR seine Mitgliederzahl auf freiwilliger Basis verkleinern?

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Community-Antworten (7)

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monalisa

05.01.2011 um 18:25 Uhr

@BRNeunzig, mit was für Themen beschäftigt ihr euch eigentlich??? Nein, das geht sicherlich nicht. Es ist völlig egal, ob freiwillig, oder die Belegschaft oder ein BR nicht will, das BetrVG sagt - nein - und das war's! Wie kommt ihr auf so eine Idee?? Ein Betrieb mit 7 BR's hat mit Sicherheit genügend zu tun.

P
pfeilenbogen

05.01.2011 um 18:37 Uhr

@BRNeunzig,

da Du ja selbst wohl der Meinung bist, es bedarf diese Manpower nicht, währe mein Vorschlag, lege Du doch Dein Mandat nieder. Denn bei einer solchen Frage, ist es ganz klar zu erkennen, auf Dich kann man verzichten. Denn ein BRM welches das BetrVG nicht lesen kann ist verzichtbar.

Dieses verkleinert zwar das Gremium als solches nicht da dann ein EBRM nachrückt, doch dann kommt vielleicht ein BRM nach, der mit dem BetrVG umgehen kann.

B
BRNeunzig

05.01.2011 um 19:27 Uhr

Danke für die Beiträge!

Aber was bedeutet der Zusatz "in der Regel" im §9?

"§ 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder *) Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person, 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern, 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern, 101 bis 200 Arbeitnehmern aus 7 Mitgliedern, 201 bis 400 Arbeitnehmern aus 9 Mitgliedern, 401 bis 700 Arbeitnehmern aus 11 Mitgliedern, ..."

Wie ist das zu deuten? Kann man sich letztendlich doch aussuchen, wieviele BRMs ein BR hat?

M
monalisa

05.01.2011 um 20:14 Uhr

@BRNeunzig, ich vermute, dass du im Moment keinen Zugriff auf ein BetrVG mit Kommentar hast, denn da ist genau, sehr genau beschrieben, was "in der Regel" bedeutet. Dies hier alles reinzukopieren, ist der Wahnsinn und mich würde man dafür teeren und federn. Aber es heisst als Überbegriff: MA, die regelmässig beschäftigt sind. Ihr könnt nicht aussuchen, wieviel BR's ihr wählt. Die Anzahl ist festgelegt und muss eingehalten werden. Darum muss auch, wenn z. B. bei euch alle Ersatzmitglieder nachgerückt wären und nun einer kündigt, ihr also nur noch 6 BR's seid, Neuwahlen eingeleitet werden.

B
betriebsratten

06.01.2011 um 10:21 Uhr

Nur mal als weitere Begründung: Der Betriebsrat lebt von der Meinungsvielfalt, deshalb auch die Mitgliederzahl

Und wenn Ihr nicht wisst was Ihr tun sollt um Euren KollegInnen was gutes zu tun, nehmt Euch den §80 BetrVG vor, kommentiert, und nehmt die Initiativrechte vor.

Dann seid Ihr ausgelastet....

Grüße von den Betriebsratten

B
BRNeunzig

06.01.2011 um 10:22 Uhr

Danke, MonaLisa!

Für mich stellt sich die Frage, ob es im Sinne des Gesetzgebers war, daß bei einem Betrieb von 101 MA ein BR mit 7 BRM ohne EBRM ständig mit Neuwahlen rechnen muß oder ein BR mit 5 BRM mit 2 EBRM kontiniuerlicher arbeiten könnte, weil die Gefahr, dass drei BRM über 4 Jahre ausscheiden, wesentlich geringer ist.

Vor unserem Sprung über die 100 Marke konnte der BR ja auch gut arbeiten.

Aber nun gut, wenn es ein Muß Gesetz ist, dann gibt es keine Alternative.

D
DonJohnson

06.01.2011 um 15:55 Uhr

Interessant wird noch, dass ihr jetzt einen WA bilden müßt...

und mal dazu - wir sind knapp unter 100 AN und ich wäre froh, wenn wir zwei BRM mehr hätten - ganz ehrlich. Bei uns ist Arbeit hoch 10 - was aber wegen der verschiedenen Meinungen und Ansichten zwischen AG und BR normal ist...

Gerade in der heutigen Zeit - mit den technischen Möglichkeiten des AG... und auch noch viele alte Baustellen sind noch nciht geschlossen - also wir können uns über Arbeit nicht beklagen...

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