Erstellt am 23.02.2010 um 13:05 Uhr von erwin
Misterkinister
Es gilt grundsätzlich das Thema "Lohnfortzahlung". Wenn er also nicht für Kurzarbeit eingeteilt war, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung des "normalen" Lohnes. Es ist aber Induvidualrecht, also der AN müsste es einklagen.
Aber, habt ihr dieses nicht klar in der BV geregelt??
Erstellt am 23.02.2010 um 15:37 Uhr von rolfo
@ erwin
was sowieso rechtens ist braucht in einer BV nicht extra aufgeführt werden.
Der Kollege muss nur den Beweis erbringen dass er tatsächlich an allen Tagen nicht für KUG geplant war, und das wird ihm schwerfallen, aber der BR müsste das ja wissen wenn er seine Hausaufgaben gemacht hat