Kurzarbeit und krank
In unserm Betrieb wird kurz gearbeitet. Ein Mitarbeiter war aber für eine bestimmte Woche nicht für Kurzarbeit vorgesehen. In dieser Woche wurde er krank. Die Personalabteilung hat ihn dann an 2 Tagen kurz eingetragen und an den restlichen 3 Tagen krank - ist das zulässig? Für unser BR-Verständnis geht das so nicht bzw. muss der BR hierüber nicht zumindest informiert werden?
Community-Antworten (2)
23.02.2010 um 14:05 Uhr
Misterkinister
Es gilt grundsätzlich das Thema "Lohnfortzahlung". Wenn er also nicht für Kurzarbeit eingeteilt war, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung des "normalen" Lohnes. Es ist aber Induvidualrecht, also der AN müsste es einklagen.
Aber, habt ihr dieses nicht klar in der BV geregelt??
23.02.2010 um 16:37 Uhr
@ erwin was sowieso rechtens ist braucht in einer BV nicht extra aufgeführt werden. Der Kollege muss nur den Beweis erbringen dass er tatsächlich an allen Tagen nicht für KUG geplant war, und das wird ihm schwerfallen, aber der BR müsste das ja wissen wenn er seine Hausaufgaben gemacht hat
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