Erstellt am 12.02.2021 um 13:31 Uhr von Kjarrigan
Habt ihr denn überhaupt eine Regelung für den ganz normalen Urlaub?
Also wird für ganz regulären Urlaub bei Euch ein zusätzliches Urlaubsgeld prod Tag gezahlt?
Denn darum geht es doch - das zusätzliche Urlaubsgeld bemisst sich halt nicht nur an den normalen Urlaubstagen also z. 28 Tage * X €, sondern bei SB zusätzlich auch für die 5 Tage Zusatzurlaub. also (28 + 5) * X €
Erstellt am 12.02.2021 um 13:35 Uhr von UdoWoe
Wir haben eine Regelung, dass für 30 Tage Urlaub eine Summe X als Urlaubsgeld gibt. Es steht in unserer BV nur Gesamtsummen. Also nicht der Hinweis für 30 Tage gibt es X €, 30 Tage x X € = Y €-Urlaubsgeld. Dies scheint uns wohl zum Nachteil ausgelegt zu werden.
Als die BV abgeschlossen wurde, war das Thema Zusatzurlaubsgeld für den SB-Urlaub nicht akut.
Erstellt am 12.02.2021 um 14:47 Uhr von Pickel
der AG ist so tarifungebunden natürlich auch immer frei darin, einen Deckel hinsichtlich der Maximaltage einzuführen. So kann er eben auch festlegen, dass maximal 30 Tage mit X € verrechnet werden.
Neben den Schwerbehinderten gibt es ja noch weitere Konstellationen (Sonderurlaub, einzelvertragliche Regelungen, Jubiläen etc.). Ebenso gibt es vielleicht Mitarbeiter, die nicht den vollen Anspruch genutzt haben.
Bei allem Verständnis für den Einsatz des BR sollte er diese Konsequenzen mitbedenken.
Es ist jetzt auch nicht zwingend schlüssig, weshalb ein Schwerbehinderter eine höhere Sonderzahlung als die Kollegen erhalten muss. In nicht wenigen Fällen können müssen die Kollegen schon das ganze Jahr über die sich aus einer Behinderung ergebenden Einschränkungen mitschultern.
Erstellt am 12.02.2021 um 14:58 Uhr von UdoWoe
Ich glaube du vermischst da einiges Pickel. Ich gebe dir insofern recht, das der Tarifungebunden AG in vielen Dingen frei ist.
Das ein SB Zusatzurlaub bekommt, den bekommt er aber auch nicht aus Spaß an der Freude. Wenn Du einen GDB von 50 oder höher bekommst, dann bist du krank. Wirklich Krank oder zumindest schwer eingeschränkt.
Außerdem frage ich nicht als BR, sondern als SBV.
Weiterhin frage ich mich dann, wie soll ich dann mit einem Urteil des BAG umgehen, dass eindeutig sagt, der SB hat Anspruch auf U-Geld, auch für den Zusatzurlaub. Dann kann ich auch auf diese Urteile pfeiffen und wir bekommen noch mehr Ungerechtigkeiten. Wer klagt bekommt was, wer nicht klagt oder keine Gewerkschaft im Rücken hat bekommt nichts.
Der Kommentar von dir nützt mir in meiner Fragestellung überhaupt nicht weiter. Sorry.
Erstellt am 12.02.2021 um 15:11 Uhr von Dummerhund
Solche Sätze....
" In nicht wenigen Fällen können müssen die Kollegen schon das ganze Jahr über die sich aus einer Behinderung ergebenden Einschränkungen mitschultern."
......sollten manch einem aber schon zu denken geben.
Erstellt am 12.02.2021 um 15:18 Uhr von UdoWoe
Ich weis nicht wie du diesen Satz interpretieren möchtest Dummerhund.
Die Erfahrung die ich gemacht habe ist die, dass die meisten SB und GG mehr leisten, weil Sie mehr Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes haben wie manch anderer.
Seid froh, wenn ihr keine Erkrankung oder Beeinträchtigung habt und ihr Gesund seid.
Auch dein Kommentar bringt mich in meiner Fragestellung nicht weiter Dummerhund.
Erstellt am 12.02.2021 um 16:26 Uhr von Dummerhund
Helfen kann ich leider auch nur mit der Seite.
https://www.poko.de/Schwerbehindertenvertretung/Kundenservice/Newsletter-Artikel-SBV/SBV-NL-April-2016/Urlaubsgeld-auch-fuer-Zusatzurlaub
"Die Erfahrung die ich gemacht habe ist die, dass die meisten SB und GG mehr leisten, weil Sie mehr Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes haben wie manch anderer."
Die Arbeit eines SBV hört ja nicht damit auf den Schwerbehinderten zu zeigen wie sie was beantragen müssen. SBV ist ein Knochenjob und man hat auch dran zu arbeiten und hin zu wirken das die Schwerbehinderten nicht über ihre Kräfte arbeiten. Ich weiß dies aus eigener Erfahrung als ehemaliger SBV. Seinerzeit hatte ich einen GdB von 70 und jetzt von 100%.
Aufgrund meiner Arbeit und den Erfahrungen, kann ich deine Meinung daher nicht so ganz teilen.
Erstellt am 12.02.2021 um 17:58 Uhr von Pickel
udoWe, du bist es, der hier vermischt.
Die Sonderurlaubstage und einen oft erhöhter Erholungsbedarf zur Regenation habe ich nicht angezweifelt. Daraus ist aber nicht schlüssig das Recht auf eine erhöhte Sonderzahlung abzuleiten. Das wäre ein Bonbon, der nicht durch die Behinderung argumentiert werden kann.
Dein BAG-Urteil ist ebenso der falsche Schluss. Denn es bezieht sich auf die Regelungen des Einschlägigen Tarifvertrags. Das bedeutet nicht, dass bei anderslautenden Regelungen nicht auch anders zu entscheiden ist
Erstellt am 12.02.2021 um 22:28 Uhr von Stefan180876
Hallo zusammen
Also ich kann dazu in sofern etwas sagen als das ich selbst durch eine Krebserkrankung einen Grad der Behinderung von 50 besitze und dadurch einen gesetzlichen Anspruch auf 1 Woche mehr Urlaub im Jahr habe.
Also zu Pickel muss ich leider sagen, das deine Aussage echt unter die Gürtellinie geht. Erstens sind Menschen mit SB nicht freiwillig krank/eingeschränkt und man sollte sich mal vor Augen halten das diese Menschen trotz ihrer Behinderung weiterhin arbeiten gehen, während viele gesunde Menschen schichtweg zu faul sind. Den Anspruch auf 1 Woche mehr Urlaub im Jahr haben diese Menschen verdient weil die meisten von Ihnen ihre Arbeit trotz mindestens 50 % Einschränkung immer noch locker zu 80 % leisten. Ich bin glücklicherweise durch meine Medikamente in der Lage meinen Job nach wie vor zu 100 % zu erfüllen und ganz nebenbei noch meine Aufgabe als BRV, Brandschutzhelfer und Ersthelfer. So viel also zum Thema die anderen müssten für die Menschen mit Einschränkung mitarbeiten, ich falle dafür Abends völlig KO ins Bett.
Nun aber zum eigentlichen Thema, also ich habe es bereits bei unserem AG einfach mal freundlich zur Sprache gebracht. Und erhielt prompt ein Schreiben seines Anwalts in dem dann anhand diverser Paragraphen dargestellt wurde das ich zwar ein gesetzliches Anrecht auf den Mehrurlaub besitze jedoch da mein AG aber nicht Tarifgebunden ist weil er keinem Verband angehört, ich zwar ein Anrecht auf die Beantragung von mehr Urlaubsgeld habe aber die Gewährung dessen nur durch wohlwollen meines AG zustande kommen könnte. Stand August 2019 war es wohl laut dem Anwalt so das er es zahlen kann aber nicht muss. Ich würde dir also vorschlagen einfach mal beim AG einen Antrag darauf zu stellen und zu sehen was dann passiert.
Erstellt am 13.02.2021 um 10:45 Uhr von SBV Frank
Stefan, mach mal aus 50 % Schwerbehinderung Scrat und fünf Tage Zusatz Urlaub folgendes:
Grad der Behinderung gleich 50 und eine Arbeitswoche!
Es sind nicht immer fünf Tage Zusatz Urlaub sondern so viele Tage wie du auch in der Woche arbeitest!
Erstellt am 13.02.2021 um 13:30 Uhr von Pickel
Stefan, wo bitte habe ich geschrieben, Behinderte seien freiwillig krank/eingeschränkt?
Du hingegen schreibst dass nicht behinderte „oft faul“ seien. Wer von uns beiden bewegt sich hier wohl unterhalb der Gürtellinie?
Ps: mein Hinweis dass nicht eingeschränkte Kollegen oft die Einschränkungen der Kollegen ausgleichen müssen ist nunmal Fakt. Ob mehr Urlaubstage, eine statistisch erwiesenere deutlich höhere Krankentagezahl, das Verbot von Mehrarbeit, Tragen von Lasten.... all das ist nun mal Fakt. Auch ganz ohne Vorwurf und mit Verständnis dass sich niemand das Schicksal ausgesucht hat.
Erstellt am 13.02.2021 um 13:31 Uhr von Stefan180876
Damit hast du natürlich recht, danke für den Hinweis Frank
Erstellt am 13.02.2021 um 13:46 Uhr von SBV Frank
@Pickel, in welchen Paragraphen wird den Schwerbehinderten Menschen verboten an mehr Arbeit teilzunehmen?? So einen Paragraphen kenne ich jedenfalls nicht!
Was meinst du mit Tragen von Lasten?? Ich kenne sehr viele Schwerbehinderte Menschen, die genauso arbeiten wie ein nicht behinderter Mensch!
Erstellt am 13.02.2021 um 13:51 Uhr von Stefan180876
Pickel, du schreibst : Zitat 'In nicht wenigen Fällen können müssen die Kollegen schon das ganze Jahr über die sich aus einer Behinderung ergebenden Einschränkungen mitschultern.'
Also in unserem Betrieb sind sage und schreibe, bei gerade mal 67 Mitarbeitern, mittlerweile durch Erkrankungen im Alter 6 Mitarbeiter/innen (mich inbegriffen) beschäftigt die einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben. Und bis auf einen einzigen Mitarbeiter (der leider schwer erkrankt ist) sind diese sehr zuverlässig und leisten ihre Arbeit nach wie vor hervorragend. Bis auf die Tatsache das sie eine Woche mehr Urlaub im Jahr haben müssen also die anderen Kollegen nichts für sie mitschultern. Es ging mir lediglich darum das du es verallgemeinert hast. Ich hingegen meinte nur das es viele gesunde Menschen gibt, die einfach keinen Bock haben zu arbeiten. Damit meine ich nicht die gesunden Kollegen, sondern viele Langzeitarbeitslose. Ich bin der Meinung das der Anspruch auf mehr Urlaub definitv gerechtfertigt ist, weil der Gesetzgeber natürlich, genau wie ich, davon ausgeht das die arbeitenden Menschen mit Einschränkung dennoch jeden Tag versuchen ihr bestes zu geben. Bei der Zahlung von mehr Urlaubsgeld sollte es wirklich eine freiwillige Leistung bleiben, da stimme ich dir zu das sie nicht wirklich gerechtfertigt ist. Jedoch sollte jedem das Recht zustehen dies bei seinem AG zu erfragen. Das Tragen von Lasten liegt ja nur an bestimmten Erkrankungen, also kannst du auch die nicht verallgemeinern. Und Mehrarbeit leisten bei uns auch die eingeschränkten Kollegen/innen
Erstellt am 13.02.2021 um 16:13 Uhr von Dummerhund
@ Stefan180876
Ich bin natürlich voll bei dir. In erster Linie geht es hier ja auch darum, die Möglichkeit die der Gesetzgeber geschaffen hat erzielen zu können.
Hier auch Kerngesund Menschen mit Menschen zu vergleichen die ein GdB haben ist in meinen Augen nicht nur unter der Gürtellinie........da bricht zudem jede Eierschale beim tritt dorthin. Ich vergleiche ja auch nicht eine en Mann mit einer Frau wenn sie am selben körperlich schweren Arbeitsplatz die gleichen Tätigkeiten ausführen, oder Männer die einen Oberkörper wie Schwarzenegger haben mit einem der aussieht wie Woody Allen.
Auch ich habe während meiner 1. Krebserkrankung und auch in der Widereingliederung das selbe geleistet wie jeder andere auf meinem Arbeitsplatz auch. Und ist es mal nicht so bei einem MA dann ist ein BR oder SBV nun mal in der Plicht intensiv am § 92a oder anderen §§ dran zu arbeiten. Was dann dabei raus kommt steht dann auf einem ganz anderem Blatt.