Hallo zusammen,
hat schon jemand Erfahrung mit der Umsetzung des Urlaubgeld-Anspruch in einem NICHT Tarif gebundenen Unternehmen?
Es gibt ja das BAG-Urteil (BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 10.3.2020, 9 AZR 109/19) nachdem SB für ihren Zusatzurlaub auch Urlaubsgeld beanspruchen können. Leider ist in diesem nur die Rede von einem Tarif gebundenen Unternehmen,
Wir sind kein einem Verband angehörigen Firma. Würden aber sehr gerne für unsere SB das zusätzlich Geld fordern. Bisher hat der AG dies abgelehnt.
Hat schon jemand Erfahrung damit?
Hat es schon jemand durchsetzen können?
Gibt es mittlerweile noch andere Gerichtsurteil die mir in meiner Argumentation dem AG gegenüber helfen könnte?
Ich bin Dankbar über jeden Rat, Tipp und Hinweis.
Bleibt gesund...