Urlaubsgeld für den zusätzlich Urlaub von Schwerbehinderten
Hallo zusammen, hat schon jemand Erfahrung mit der Umsetzung des Urlaubgeld-Anspruch in einem NICHT Tarif gebundenen Unternehmen? Es gibt ja das BAG-Urteil (BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 10.3.2020, 9 AZR 109/19) nachdem SB für ihren Zusatzurlaub auch Urlaubsgeld beanspruchen können. Leider ist in diesem nur die Rede von einem Tarif gebundenen Unternehmen, Wir sind kein einem Verband angehörigen Firma. Würden aber sehr gerne für unsere SB das zusätzlich Geld fordern. Bisher hat der AG dies abgelehnt. Hat schon jemand Erfahrung damit? Hat es schon jemand durchsetzen können? Gibt es mittlerweile noch andere Gerichtsurteil die mir in meiner Argumentation dem AG gegenüber helfen könnte? Ich bin Dankbar über jeden Rat, Tipp und Hinweis. Bleibt gesund...
Community-Antworten (15)
12.02.2021 um 14:31 Uhr
Habt ihr denn überhaupt eine Regelung für den ganz normalen Urlaub? Also wird für ganz regulären Urlaub bei Euch ein zusätzliches Urlaubsgeld prod Tag gezahlt?
Denn darum geht es doch - das zusätzliche Urlaubsgeld bemisst sich halt nicht nur an den normalen Urlaubstagen also z. 28 Tage * X €, sondern bei SB zusätzlich auch für die 5 Tage Zusatzurlaub. also (28 + 5) * X €
12.02.2021 um 14:35 Uhr
Wir haben eine Regelung, dass für 30 Tage Urlaub eine Summe X als Urlaubsgeld gibt. Es steht in unserer BV nur Gesamtsummen. Also nicht der Hinweis für 30 Tage gibt es X €, 30 Tage x X € = Y €-Urlaubsgeld. Dies scheint uns wohl zum Nachteil ausgelegt zu werden. Als die BV abgeschlossen wurde, war das Thema Zusatzurlaubsgeld für den SB-Urlaub nicht akut.
12.02.2021 um 15:47 Uhr
der AG ist so tarifungebunden natürlich auch immer frei darin, einen Deckel hinsichtlich der Maximaltage einzuführen. So kann er eben auch festlegen, dass maximal 30 Tage mit X € verrechnet werden. Neben den Schwerbehinderten gibt es ja noch weitere Konstellationen (Sonderurlaub, einzelvertragliche Regelungen, Jubiläen etc.). Ebenso gibt es vielleicht Mitarbeiter, die nicht den vollen Anspruch genutzt haben.
Bei allem Verständnis für den Einsatz des BR sollte er diese Konsequenzen mitbedenken. Es ist jetzt auch nicht zwingend schlüssig, weshalb ein Schwerbehinderter eine höhere Sonderzahlung als die Kollegen erhalten muss. In nicht wenigen Fällen können müssen die Kollegen schon das ganze Jahr über die sich aus einer Behinderung ergebenden Einschränkungen mitschultern.
12.02.2021 um 15:58 Uhr
Ich glaube du vermischst da einiges Pickel. Ich gebe dir insofern recht, das der Tarifungebunden AG in vielen Dingen frei ist. Das ein SB Zusatzurlaub bekommt, den bekommt er aber auch nicht aus Spaß an der Freude. Wenn Du einen GDB von 50 oder höher bekommst, dann bist du krank. Wirklich Krank oder zumindest schwer eingeschränkt. Außerdem frage ich nicht als BR, sondern als SBV. Weiterhin frage ich mich dann, wie soll ich dann mit einem Urteil des BAG umgehen, dass eindeutig sagt, der SB hat Anspruch auf U-Geld, auch für den Zusatzurlaub. Dann kann ich auch auf diese Urteile pfeiffen und wir bekommen noch mehr Ungerechtigkeiten. Wer klagt bekommt was, wer nicht klagt oder keine Gewerkschaft im Rücken hat bekommt nichts. Der Kommentar von dir nützt mir in meiner Fragestellung überhaupt nicht weiter. Sorry.
12.02.2021 um 16:11 Uhr
Solche Sätze.... " In nicht wenigen Fällen können müssen die Kollegen schon das ganze Jahr über die sich aus einer Behinderung ergebenden Einschränkungen mitschultern." ......sollten manch einem aber schon zu denken geben.
12.02.2021 um 16:18 Uhr
Ich weis nicht wie du diesen Satz interpretieren möchtest Dummerhund. Die Erfahrung die ich gemacht habe ist die, dass die meisten SB und GG mehr leisten, weil Sie mehr Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes haben wie manch anderer. Seid froh, wenn ihr keine Erkrankung oder Beeinträchtigung habt und ihr Gesund seid. Auch dein Kommentar bringt mich in meiner Fragestellung nicht weiter Dummerhund.
12.02.2021 um 17:26 Uhr
Helfen kann ich leider auch nur mit der Seite. https://www.poko.de/Schwerbehindertenvertretung/Kundenservice/Newsletter-Artikel-SBV/SBV-NL-April-2016/Urlaubsgeld-auch-fuer-Zusatzurlaub
"Die Erfahrung die ich gemacht habe ist die, dass die meisten SB und GG mehr leisten, weil Sie mehr Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes haben wie manch anderer."
Die Arbeit eines SBV hört ja nicht damit auf den Schwerbehinderten zu zeigen wie sie was beantragen müssen. SBV ist ein Knochenjob und man hat auch dran zu arbeiten und hin zu wirken das die Schwerbehinderten nicht über ihre Kräfte arbeiten. Ich weiß dies aus eigener Erfahrung als ehemaliger SBV. Seinerzeit hatte ich einen GdB von 70 und jetzt von 100%. Aufgrund meiner Arbeit und den Erfahrungen, kann ich deine Meinung daher nicht so ganz teilen.
12.02.2021 um 18:58 Uhr
udoWe, du bist es, der hier vermischt. Die Sonderurlaubstage und einen oft erhöhter Erholungsbedarf zur Regenation habe ich nicht angezweifelt. Daraus ist aber nicht schlüssig das Recht auf eine erhöhte Sonderzahlung abzuleiten. Das wäre ein Bonbon, der nicht durch die Behinderung argumentiert werden kann.
Dein BAG-Urteil ist ebenso der falsche Schluss. Denn es bezieht sich auf die Regelungen des Einschlägigen Tarifvertrags. Das bedeutet nicht, dass bei anderslautenden Regelungen nicht auch anders zu entscheiden ist
12.02.2021 um 23:28 Uhr
Hallo zusammen Also ich kann dazu in sofern etwas sagen als das ich selbst durch eine Krebserkrankung einen Grad der Behinderung von 50 besitze und dadurch einen gesetzlichen Anspruch auf 1 Woche mehr Urlaub im Jahr habe.
Also zu Pickel muss ich leider sagen, das deine Aussage echt unter die Gürtellinie geht. Erstens sind Menschen mit SB nicht freiwillig krank/eingeschränkt und man sollte sich mal vor Augen halten das diese Menschen trotz ihrer Behinderung weiterhin arbeiten gehen, während viele gesunde Menschen schichtweg zu faul sind. Den Anspruch auf 1 Woche mehr Urlaub im Jahr haben diese Menschen verdient weil die meisten von Ihnen ihre Arbeit trotz mindestens 50 % Einschränkung immer noch locker zu 80 % leisten. Ich bin glücklicherweise durch meine Medikamente in der Lage meinen Job nach wie vor zu 100 % zu erfüllen und ganz nebenbei noch meine Aufgabe als BRV, Brandschutzhelfer und Ersthelfer. So viel also zum Thema die anderen müssten für die Menschen mit Einschränkung mitarbeiten, ich falle dafür Abends völlig KO ins Bett.
Nun aber zum eigentlichen Thema, also ich habe es bereits bei unserem AG einfach mal freundlich zur Sprache gebracht. Und erhielt prompt ein Schreiben seines Anwalts in dem dann anhand diverser Paragraphen dargestellt wurde das ich zwar ein gesetzliches Anrecht auf den Mehrurlaub besitze jedoch da mein AG aber nicht Tarifgebunden ist weil er keinem Verband angehört, ich zwar ein Anrecht auf die Beantragung von mehr Urlaubsgeld habe aber die Gewährung dessen nur durch wohlwollen meines AG zustande kommen könnte. Stand August 2019 war es wohl laut dem Anwalt so das er es zahlen kann aber nicht muss. Ich würde dir also vorschlagen einfach mal beim AG einen Antrag darauf zu stellen und zu sehen was dann passiert.
13.02.2021 um 11:45 Uhr
Stefan, mach mal aus 50 % Schwerbehinderung Scrat und fünf Tage Zusatz Urlaub folgendes: Grad der Behinderung gleich 50 und eine Arbeitswoche! Es sind nicht immer fünf Tage Zusatz Urlaub sondern so viele Tage wie du auch in der Woche arbeitest!
13.02.2021 um 14:30 Uhr
Stefan, wo bitte habe ich geschrieben, Behinderte seien freiwillig krank/eingeschränkt?
Du hingegen schreibst dass nicht behinderte „oft faul“ seien. Wer von uns beiden bewegt sich hier wohl unterhalb der Gürtellinie?
Ps: mein Hinweis dass nicht eingeschränkte Kollegen oft die Einschränkungen der Kollegen ausgleichen müssen ist nunmal Fakt. Ob mehr Urlaubstage, eine statistisch erwiesenere deutlich höhere Krankentagezahl, das Verbot von Mehrarbeit, Tragen von Lasten.... all das ist nun mal Fakt. Auch ganz ohne Vorwurf und mit Verständnis dass sich niemand das Schicksal ausgesucht hat.
13.02.2021 um 14:31 Uhr
Damit hast du natürlich recht, danke für den Hinweis Frank
13.02.2021 um 14:46 Uhr
@Pickel, in welchen Paragraphen wird den Schwerbehinderten Menschen verboten an mehr Arbeit teilzunehmen?? So einen Paragraphen kenne ich jedenfalls nicht! Was meinst du mit Tragen von Lasten?? Ich kenne sehr viele Schwerbehinderte Menschen, die genauso arbeiten wie ein nicht behinderter Mensch!
13.02.2021 um 14:51 Uhr
Pickel, du schreibst : Zitat 'In nicht wenigen Fällen können müssen die Kollegen schon das ganze Jahr über die sich aus einer Behinderung ergebenden Einschränkungen mitschultern.'
Also in unserem Betrieb sind sage und schreibe, bei gerade mal 67 Mitarbeitern, mittlerweile durch Erkrankungen im Alter 6 Mitarbeiter/innen (mich inbegriffen) beschäftigt die einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben. Und bis auf einen einzigen Mitarbeiter (der leider schwer erkrankt ist) sind diese sehr zuverlässig und leisten ihre Arbeit nach wie vor hervorragend. Bis auf die Tatsache das sie eine Woche mehr Urlaub im Jahr haben müssen also die anderen Kollegen nichts für sie mitschultern. Es ging mir lediglich darum das du es verallgemeinert hast. Ich hingegen meinte nur das es viele gesunde Menschen gibt, die einfach keinen Bock haben zu arbeiten. Damit meine ich nicht die gesunden Kollegen, sondern viele Langzeitarbeitslose. Ich bin der Meinung das der Anspruch auf mehr Urlaub definitv gerechtfertigt ist, weil der Gesetzgeber natürlich, genau wie ich, davon ausgeht das die arbeitenden Menschen mit Einschränkung dennoch jeden Tag versuchen ihr bestes zu geben. Bei der Zahlung von mehr Urlaubsgeld sollte es wirklich eine freiwillige Leistung bleiben, da stimme ich dir zu das sie nicht wirklich gerechtfertigt ist. Jedoch sollte jedem das Recht zustehen dies bei seinem AG zu erfragen. Das Tragen von Lasten liegt ja nur an bestimmten Erkrankungen, also kannst du auch die nicht verallgemeinern. Und Mehrarbeit leisten bei uns auch die eingeschränkten Kollegen/innen
13.02.2021 um 17:13 Uhr
@ Stefan180876 Ich bin natürlich voll bei dir. In erster Linie geht es hier ja auch darum, die Möglichkeit die der Gesetzgeber geschaffen hat erzielen zu können. Hier auch Kerngesund Menschen mit Menschen zu vergleichen die ein GdB haben ist in meinen Augen nicht nur unter der Gürtellinie........da bricht zudem jede Eierschale beim tritt dorthin. Ich vergleiche ja auch nicht eine en Mann mit einer Frau wenn sie am selben körperlich schweren Arbeitsplatz die gleichen Tätigkeiten ausführen, oder Männer die einen Oberkörper wie Schwarzenegger haben mit einem der aussieht wie Woody Allen. Auch ich habe während meiner 1. Krebserkrankung und auch in der Widereingliederung das selbe geleistet wie jeder andere auf meinem Arbeitsplatz auch. Und ist es mal nicht so bei einem MA dann ist ein BR oder SBV nun mal in der Plicht intensiv am § 92a oder anderen §§ dran zu arbeiten. Was dann dabei raus kommt steht dann auf einem ganz anderem Blatt.
Verwandte Themen
Tarifanpassung Urlaubsgeld Vereinbarung
ÄlterHallo Zusammen, hat von euch schon mal jemand einen Brief von AG bekommen in dem die nächste Tarifanpassung plus Urlaubsgeld Anpassung mit der Vermischung zur neuen Arbeitsplatzbeschreibung bekommen w
Rückzahlung von Urlaubsgeld bei Wechsel in AT-Vertrag
ÄlterHallo! Ich habe eine Frage zum Urlaubsgeld. Dieses ist bei uns im Tarifvertrag wie folgt geregelt: "Alle Arbeitnehmer erhalten zum Tarifurlaub neben der Urlaubsvergütung ein zusätzliches Urlaubsgeld"
Arglistige Täuschung - bei Regelungen zum Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag?
ÄlterHallo Kollegen, es soll ja bald Wihnachtsgeld geben, da kommt schon wieder mal neuer Ärger ins Haus. Es kamen mehrere neue MOtarbeiter auf den BR zu und fragten uns nach Rat. In unseren "neuere
Betriebsvereinbarung Urlaub
ÄlterHallo, wir haben Problem. Es gibt bei uns eine Betriebsvereinbarung Urlaub, in dieser ist seit 1992 Urlaubsgeld geregelt. 1994 hat dann die Geschäftsführung den Betriebsrat und die Personalabteilung
LZ - Krank = Anspruch aufs Urlaubsgeld??
Älterein Kollege ist seit letztem Jahr durchgängig bis heute erkrankt und wird es auch bis Ende des Jahres wohl bleiben. Nun stellt er den Anspruch auf Urlaubsgeld. Der Anspruch auf die Urlaubstage verf