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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stoffmaske noch erlaubt?

K
katerpaule
Feb 2021 bearbeitet

Hätte mal ne Frage zur Maskenpflicht. Stoffmaske ist ja in Deutschland nicht mehr erlaubt, sind diese dann im Betrieb noch erlaubt? Unser AG sagt bei Unterschreiten von 1,5m und bei zu vielen Leuten im Raum (10qm pro Person) ist Maske zu tragen. Ein AN meint es gibt keine Arbeitsvorschrift wo explizit darauf hingewiesen wird in unserem Betrieb. Ich meine das es übergeordnetes Gesetz ist und somit verboten ist Stoffmaske zu tragen. Stimmt das?

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Community-Antworten (9)

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Mathias8282

12.02.2021 um 09:08 Uhr

Es gibt es seit dem 24.01.2021 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/5QH1uegEXs2GTWXKeln/content/5QH1uegEXs2GTWXKeln/BAnz%20AT%2022.01.2021%20V1.pdf?inline

In der ist alles geregelt, §3 "Der Arbeitgeber hat medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken ... zur Verfügung zu stellen" "Die Beschäftigten haben die nach Satz 1 vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Masken zu tragen. " Damit sind die Stoffmasken hinfällig.

K
krambambuli

12.02.2021 um 10:06 Uhr

Es gibt aber eben nicht nur "die zwei" Masken. Auch Stoffvarianten mit entsprechenden Einlagen erfüllen die vorgeschriebenen Kriterien.

M
Mathias8282

12.02.2021 um 10:09 Uhr

Krambambuli davon hat Katerpaule nichts geschrieben, da steht "Stoffmaske" und nicht medizinische Stoffmaske mit entsprechenden Einlagen.

G
ganther

12.02.2021 um 10:43 Uhr

so strikt ist es nicht, wie es Matthias hier darstellt. Schön, dass er den Link hier einstellt. Demnach: Der Arbeitgeber hat medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken oder in der Anlage bezeichnete vergleichbare Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen, wenn

  1. die Anforderungen an die Raumbelegung nach § 2 nicht eingehalten werden können, oder
  2. der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, oder
  3. bei ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist. Die Beschäftigten haben die nach Satz 1 vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Masken zu tragen.

FFP2 oder Medizinische-Masken sind also zu tragen, wenn die genannten Punkte nicht gegeben sind. Man kann aber mit dem BR entscheiden, dass es darüber hinaus eine Maskenpflicht im Unternehmen gibt. Z.B. in einem umfassenden Hygienekonzept. Dann kann es weiterhin sein, dass in den Bereichen in denen es genug Abstand gibt etc. man Communitymasken vorschreibt. Oder es gibt Bundesländer die haben eine Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden. Dazu zählen auch Betriebsgebäude. Diese Maskenpflicht ist aber immer noch eine Pflicht zum Tragen von Communitymasken. Erst wenn weitere Voraussetzungen gegeben sind (zB. über die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung) gibt es die Pflicht zum Tragen der FFP2 bzw. OP Masken

M
Mathias8282

12.02.2021 um 11:37 Uhr

ganther, du hast aber schon gelesen, dass Katerpaule schreibt "... Unser AG sagt bei Unterschreiten von 1,5m ..." Somit ist es in diesem Fall sehr wohl so strikt.

K
katerpaule

12.02.2021 um 12:00 Uhr

Es geht nur einfach da drum ob Stoffmaske erlaubt ist oder nicht bei Unterschreiten der 1,5m Abstand oder wenn der Raum nicht die 10qm pro Person hat? Den Rest bitte außer Acht lassen.

I
IlkaB

12.02.2021 um 12:09 Uhr

Katerpaule, bei den von dir explizit genannten Punkten zieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und es sind OP- oder FFP2-Masken zu tragen. Stoffmasken sind in diesen Situationen nicht mehr zulässig.

M
Mathias8282

12.02.2021 um 12:09 Uhr

Das ist doch Quatsch, "den Rest außer Acht lassen". Fakt, in diesem Fall:

  • Der AG sagt es müssen Masken getragen werden wenn 1,5m Abstand nicht eingehalten wird oder Raum zu voll ist.
  • Ein AN will in diesem Fall an seinem Schnuffeltuch festhalten und keine medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken tragen.

ALSO: Ist es nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung strikt geregelt. <-Punkt ;)

K
katerpaule

12.02.2021 um 12:46 Uhr

Danke, das meinte ich, Stoffmaske sind tabu laut Verordnung. Schönes Wochenende

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