Wertes Betriebsrats-Forum,

zwei Fragen zur Drei-Tages-Frist für die Annahme der Wahl zum Betriebsrat:

1. Kann zur konstituierenden Sitzung vor Ablauf der Drei-Tages-Frist eingeladen werden, wenn noch nicht alle gewählten Betriebsratsmitglieder verbindlich ihre Wahl angenommen haben ?

2. Kann der Wahlvorstand vor Ablauf der Drei.Tages-Frist das endgültige Wahlergebnis bekanntgeben, wenn noch nicht alle gewählten Betriebsratsmitglieder verbindlich ihre Wahl angenommen haben ?