Fragen zur Drei-Tages-Frist für die Annahme der Wahl zum Betriebsrat
Wertes Betriebsrats-Forum,
zwei Fragen zur Drei-Tages-Frist für die Annahme der Wahl zum Betriebsrat:
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Kann zur konstituierenden Sitzung vor Ablauf der Drei-Tages-Frist eingeladen werden, wenn noch nicht alle gewählten Betriebsratsmitglieder verbindlich ihre Wahl angenommen haben ?
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Kann der Wahlvorstand vor Ablauf der Drei.Tages-Frist das endgültige Wahlergebnis bekanntgeben, wenn noch nicht alle gewählten Betriebsratsmitglieder verbindlich ihre Wahl angenommen haben ?
Community-Antworten (3)
16.07.2009 um 01:01 Uhr
Zu 1
Gegenfrage: Wer darf denn nur an der 1. konstituierenden Sitzung teilnehmen?
Zu 2
Gegenfrage: Woher sollen die ordentlich gwählten BR'S Wissen das sie ordentliche gewählte BR's sind?
Ich habe Dein Link zwar nicht gelesen aber mit streng hat das nicht zu tun, es sind vielmehr Regeln und Gesetze an die man sich zu halten hat ;)
16.07.2009 um 01:08 Uhr
Hallo Harry Popper,
sind damit Deine Antworten 2 x "Nein" ?
Grüße
16.07.2009 um 01:41 Uhr
Diese Fragen kann man nicht nur mit nein beantworten und da ich kein Roman schreiben will eben diese Gegenfragen in der Hoffnung das Du sie Dir selber beantworten kannst ;)
Beispiel:
Benachrichtigung (§ 17 WO) und Bekanntmachung (§ 18 WO) der Gewählten
Unverzüglich nach Auszählung der Stimmen müssen die Gewählten schriftlich vom Wahlvorstand informiert werden und haben dann drei Tage Zeit zur Annahme der Wahl. Wird innerhalb der Frist die Ablehnung der Wahl nicht erklärt, gilt die Wahl als angenommen. Die Ablehnung kann formfrei, d.h. auch mündlich erfolgen. Lehnt ein Gewählter die Annahme der Wahl ab, so tritt der nächste Bewerber der entsprechenden Liste an seine Stelle.
Wen willst Du denn einladen? Die, die noch nicht Wissen das Sie BR sind? Jeden einzelen der sich aufstellen lassen hat? Geht nicht! Es kann nur eingeladen werden wer JA, ich nehme die Wahl an gesagt hat ;)
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