Viel Arbeit trotz Kurzarbeit
Hat jemand Erfahrung damit, dass in einem Betrieb, in dem Kurzarbeit angemeldet ist, von Mitarbeitern dennoch volle Leistung erwartet wird, insbesondere im Homeoffice?
Community-Antworten (6)
09.02.2021 um 18:29 Uhr
ja, hatte damit ziemlich viel zu tun, aktuell hat sich das Thema etwas beruhigt. Kommt aber auch darauf an, was genau beantragt wurde? Kurzarbeit 0 - 100%? in dem Fall könnte der AN 100% arbeiten, darf dann aber nichts (also 0%) als KA in abrechnet werden.
ganz allgemein: wenn man voll arbeitet, dann hat man keine Kurzarbeit. Dann steht dem einem auch kein Kurzarbeitergeld zu.
Ist auch egal ob Büro/HO der Anspruch begründet sich nur durch weniger Arbeitsanfall.
Der BR ist ja auch bei der Abrechnung der KA-Stunden involviert, indem er die Beantragung bestätigen muss (zumindestens ich muss das immer Gegenzeichnen für das Amt, ob das überall in D so ist? schätze da gibt es keine Unterschiede) Ich sehe dann die KA-Zeiten die beantragt werden und die realen Arbeitszeiten im Vergleich, wenn ok dann wird gegengezeichnet. Den anderen Fall gibt es nicht, da das Betrug wäre.
Man muss das im Detail betrachten, was wurde angemeldet und was wird abgerechnet als KA.
09.02.2021 um 19:16 Uhr
Was meinst Du mit "volle Leistung erwartet?" Wenn KA angemeldet ist und man muss nur 50% der Stunden arbeiten, so muss man natürlich in diesen 50% vernünftig arbeiten.
10.02.2021 um 10:18 Uhr
Vielen Dank, Celestro und Relfe! Mir geht es darum, dass jemand zu 50 Prozent in Kurzarbeit geschickt ist, sein Teamleiter aber sagt, er könne im Homeoffice ja trotzdem 100 Prozent arbeiten, schließlich stocke das Unternehmen ja auf.
10.02.2021 um 10:22 Uhr
Ansonsten gibt es ja immer zwei. Die einen die machen (hier fordern) und die anderen, die es mit sich machen lassen.
Wenn nur 59% gearbeitet wird, kann nicht das gleiche herauskommen wie bei 100%.
Wenn das funktionieren würde, hättet ihr nach der Kurzarbeit gleich eine Entlassungswelle. Die AN haben dann ja bewiesen, dass es auch mit weniger geht.
Ihr solltet Aufklärung betreiben.
10.02.2021 um 10:23 Uhr
Nein das geht gar nicht hier handelt es sich um Betrug!
10.02.2021 um 10:36 Uhr
der AN kann schon 100% arbeiten, wenn der Antrag von KA 0% - 50% oder mehr ausgelegt ist. Aber abgerechnet werden darf nur die reale Kurzarbeit, bei 100% Arbeit ergibt sich ein KA-Anteil von 0%. Damit steht diesen AN kein KA-Geld zu, weil sonst ist das Betrug. Der AN erhält ganz normal sein Arbeitsentgelt zu 100%.
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