Guten Tag Kolleginnen/Kollegen
Vorab die Situation:Ein MA ( gewerblich ) erleidet einen Arbeitsunfall Anfang Juli 2007 und beginnt die Wiedereingliederung Anfang Januar 2010.
Meine Frage 1:Besteht in irgendeiner Form Urlaubsanspruch für die Jahre 2008/2009 ,abgesehen von dem Restanspruch für 2007???
Meine Frage 2: Sollte sich in irgendeiner Form Frage 1 bestätigen,wie sieht es dann mit Anspruch Urlaubsgeld aus ???
In Kürze soll im Bundesurlaubsgesetz eine Neuregelung bezüglich Urlaubsanspruch verabschiedet werden.Die oben genannte Situation befindet sich jedoch im Zeitraum vor dieser Neuregelung;bitte dies bei meinen Fragen zu berücksichtigen.
Vorab möchte ich mich für die zu erwartende Resonanz herzlichst bedanken.