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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zusatzurlaub TVöD KR - wie berechnet sich der für AN in Schicht bzw. Wechselschicht?

A
annette
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Wir diskutieren gerade mit unserer Geschäftsleitung über die Berechnung des Zusatzurlaubs für Schicht- bzw. Wechselschicht arbeitende Kollegen.

  • Gilt für dieses Jahr noch die Berechnung nach in 2005 geleisteten Nachtdienststunden (110 Std.=1 Tag, ... ) ?
  • Zusatzurlaub entsteht im laufenden Jahr aber Gewährung erst im folgenden Jahr ?
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Community-Antworten (3)

O
otto

12.01.2006 um 00:51 Uhr

Guten Abend Annette! Es tut mir sehr leid, aber wie sollen wir im Forum Ihre ganz speziellen Fragen beantworten, wenn wir nicht einmal wissen,

  • Branche
  • Tarifvertrag ja/nein
  • Inhalt des Tarifvertrags
  • bisherige betriebliche Praxis usw.
  • Zusatzurlaub: Warum? Auf welcher rechtlichen Grundlage? usw. usw.
  • Was bedeutet 110 Std. = 1 Tag
M
Mona

12.01.2006 um 09:28 Uhr

Guten Morgen, Annette, ich denke, Du arbeitest in einem KH. Nach dem neuen TVöD, wenn Euer AG an ihn gebunden ist: Der Anspruch auf den Zusatzurlaub, der im Jahr 2005 entstanden ist, entfällt eigentlich, da nun für das Jahr 2006 der Zusatzurlaub im Vornherein berechnet wird und im laufenden Jahr genommen werden muß. Ein MA käme daher in diesem Jahr auf doppelt so viel Zusatzurlaub, so daß dies die Höchstgrenze der gesamten Urlaubsgewährung übersteigt. Dies ist im § 27 TVöD verankert. Noch einen schönen Tag und viel Spaß bei der Arbeit Mona

A
annette

14.01.2006 um 02:55 Uhr

Liebe Mona! Herzlichen Dank für Deine Antwort. Du hast uns bestätigt, was wir so auch aus dem TVöD/kr herausgelesen haben. Aber unsere Leitung ist anderer Meinung. Es wäre schön zu wissen, in welchen KH diese Regelung angewendet wird. Viele Grüße von Annette

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