Krankschreibung
Hallo liebe Betriebsräte, wir haben einen MA der seit 3Wochen Krank ist.Seine AU geht bis einschließlich 05.02.Sein Dienst bzw,sein Schichtplan verläuft in dem Rhythmus: 2mal Früh von 8uhr-17uhr und eine Nacht von 19uhr-04.00uhr wobei die Nachtschicht einen 1/2Tag länger geht.Im Tarifvertrag und im A.vertrag hat er nur eine 38,5std Woche ,also ist nichts näher geregelt was der sechsten Nacht betrifft. Der Arbeitgeber möchte jetzt das er am 05.02 ab 19uhr seinen Dienst antritt,oder eine Au bis zum 06.02 einreicht.Muß der AN das????
Community-Antworten (1)
03.02.2021 um 11:41 Uhr
"Nicht mehr krank - in der Nachtschicht
Auf dem Attest wird zwar das Ende der Arbeitsunfähigkeit mit einem Datum bezeichnet. Damit ist jedoch die gesamte Schicht eingeschlossen, die an diesem letzten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit beginnt. Die AU endet also erst mit dem Beginn der nächsten Schicht.
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