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Einsicht in die Zeiterfassung aller Mitarbeiter

L
Leica123
Feb 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, Unser Unternehmen ist seit einem Jahr in Kurzarbeit. Die vorhandene Arbeit soll fair auf alle MA verteilt werden. Um diesbezüglich prüfen zu können hätten wir gerne Einsicht in unser Zeitsystem was unsere GV ablehnt! Welche rechtlichen Einwände könnten dagegen sprechen? Vielen Dank vorab.

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Community-Antworten (14)

M
Moreno

02.02.2021 um 19:06 Uhr

Keine diese Daten stehen Euch zu!

K
krambambuli

02.02.2021 um 20:18 Uhr

Den Chef immer fragen, worauf er sich beruft. Ansonsten - Um euren Aufgaben aus § 80 Abs. 1 BetrVG gerecht werden zu können, braucht ihr nun einmal die erforderlichen Informationen (§ 80 Abs. 2 BetrVG).

D
DummerHund

02.02.2021 um 20:29 Uhr

Genau aus dem Grund rate ich hier auf der Plattform immer: Bei Einführung von technischen Geräten in einer BV dem BR Leserechte mit ein zu fordern. Ansonsten bin ich bei meinen Vorrednern. Kleiner Tipp, schaut auf den Dienstplänen die ihr ja zur Vorlage zur Genehmigung zum Dienstplan hattet.

C
celestro

03.02.2021 um 01:29 Uhr

"Keine diese Daten stehen Euch zu!"

Weil?

X
XYZ68

03.02.2021 um 08:09 Uhr

Warum sollte ich als BR kein Recht auf diese Daten haben? Ich benötige sie, um folgendes zu kontrollieren

  • die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
  • die Verteilung der Kurzarbeit
  • Einhaltung der Dienst/Schichtpläne

Ob ich die Daten nun durch Leserechte in der Zeiterfassung oder durch entsprechende Auswertungen aus dem System bekomme, wäre mir egal. Wenn ich nur im Personalbüro einzelne Mitarbeiter überprüfen darf, dann mache ich das so oft wie nötig, notfalls täglich :). (Der Zugriff zum SAP, um genau diese Daten lesen zu können, war dann doch schnell erteilt. )

In aktuellen BVen haben wir Leserechte eingerichtet.

M
Moreno

03.02.2021 um 09:17 Uhr

Welche rechtlichen Einwände könnten dagegen sprechen?.....Keine....Diese Daten stehen Euch zu ....so hatte ich das gemeint!!!!!!

E
EDDFBR

03.02.2021 um 09:40 Uhr

Tja, Satzzeichen sind wichtig ... richtig hätte Moreno schreiben sollen:

"Keine, diese Daten stehen Euch zu" :)

Satzzeichen können sogar Leben retten!!! Vergleiche:

"Komm wir essen, Opa!" "Komm, wir essen Opa!" :) :) :)

M
Moreno

03.02.2021 um 09:58 Uhr

Opas sind meistens zäh und ledrig da wissen alle Bescheid , dass der nicht gegessen wird ;-)

F
fantil

03.02.2021 um 10:03 Uhr

Aber ohne Satzzeichen hätte es heißen müssen... "Keine dieser Daten stehen euch zu."

Also "dieser" nicht "diese".

Und wo man sich ein "r" denken kann, kann man sich ja auch ein "," denken ;-).

G
ganther

03.02.2021 um 15:16 Uhr

"Wenn ich nur im Personalbüro einzelne Mitarbeiter überprüfen darf, dann mache ich das so oft wie nötig, notfalls täglich :). (Der Zugriff zum SAP, um genau diese Daten lesen zu können, war dann doch schnell erteilt. )"

seit BAG 1 ABR 23/19 sollte man schon etwas mehr vortragen. und ein dauerhafter Zugriff ist unter Beachtung von 1 ABR 6/16 auch zu hinterfragen

M
Meyman

04.02.2021 um 08:36 Uhr

AG muss mit dem BR eine Vereinbarung über Einführung und Gestaltung der Kurzarbeit treffen. Darin kann man einige Sachen vorab vereinbaren. Beginn und Ende der Kurzarbeit, AG erstellt eine Tabelle mit Namen der Arbeitnehmer und legt es dem BR vor, Ankündigungsfristen, Zuschuss zum Kurzarbeitergeld usw. Ich würde mich auf BetrVG § 80 + 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 berufen und die Informationen anfordern.

P
petermännchen

04.02.2021 um 10:39 Uhr

@Meyman- aha

L
Leica123

04.02.2021 um 13:46 Uhr

Danke für die Zum Teil lustigen Antworten!?

E
EDDFBR

05.02.2021 um 13:50 Uhr

"Die vorhandene Arbeit soll fair auf alle MA verteilt werden. Um diesbezüglich prüfen zu können hätten wir gerne Einsicht in unser Zeitsystem was unsere GV ablehnt!"

Hier steckt auch ein nicht unerheblicher Fallstrick! Bei Kurzarbeit geht es nicht als Oberbegriff um Fairness. Kurzarbeit bedeutet, dass es einen Wegfall von Arbeit gibt. Das kann von Team zu Team und Abteilung zu Abteilung sehr unterschiedlich sein. Einfach nur zu sagen "Wir wollen die Kurzarbeit fair verteilen" geht am Thema vorbei, kann im ungünstigsten Fall sogar Ärger mit der Agentur bringen. Denn die zahlt Kurzarbeitergeld nur dann, wenn auch tatsächlich Arbeit weggefallen ist.

Diesen Sachverhalt müsst ihr als BR prüfen, und euch von der Geschäftsführung plausibel belegen lassen. Dort wo dann die Arbeit weggefallen ist, da muss natürlich fair verteilt werden. Aber es kann nicht sein, dass z.B. der Vertrieb nur deswegen auch Kurzarbeit machen soll, weil das die Produktion tut. Kurzarbeit ist kein Mittel zur Kosteneinsparung, sondern zur Sicherung von Arbeitsplätzen, denen anderweitig aufgrund des Wegfalls von Arbeit Kündigung drohen könnte.

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