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Überstunden in der Kurzarbeitspause

S
Stefan180876
Feb 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe da eine etwas knifflige Frage.

Wir sind seit letzten Mai in Kurzarbeit gewesen, nun ist aktuell für den Monat Februar die Kurzarbeit unterbrochen, wie es im März und April ausschaut weiß noch niemand genau. Zum einen wurde die Unterbrechung ohne Anhörung des Betriebsrats bzw. ohne Anwesenheit eines Mitglieds (weder ich als BRV, noch ein Vertreter) entschieden. Dagegen zu sprechen wäre ja doof, ist ja für uns alle von Vorteil. Nun wurde aber heute wiederum ohne ein Mitglied von uns entschieden, das vorübergehend für den Februar auch Überstunden angesetzt werden. Haben wir da vlt. die Möglichkeit uns zu wehren bzw. wenigstens darum zu bitten uns eine Garantie für eine längere Kurzarbeitspause zu gewähren?

Unsere Kollegen sind nicht gerade angetan davon ab Samstag Überstunden zu leisten um dann evtl. im kommenden Monat wieder in Kurzarbeit versetzt zu werden?

Entschuldigt falls die Frage etwas doof ist, aber wir sind uns da gerade extrem unschlüssig.

Vielen Dank im Voraus für eure Tipps

LG

Stefan

14604

Community-Antworten (4)

C
celestro

02.02.2021 um 11:15 Uhr

Der BR ist bezüglich Überstunden mMn in der Mitbestimmung.

U
UdoWoe

02.02.2021 um 12:54 Uhr

Die Frage ist, gibt es eine BV Kurzarbeit. In dieser sollte geregelt sein, wann und wie Kolleginnen und Kollegen wieder aus der KA herausgeholt werden. Wenn Arbeit vorhanden ist, dann muss diese auch gemacht werden. Leider auch eventuell anfallende Überstunden in dem einen Monat, auch wenn im anderen Monat wieder KA angesagt wäre. Was ihr nur machen könnt, die gearbeiteten Überstunden in den Monat der KA rüberzunehmen. Da während der KA keine Überstunden stehen sollen, könnten die Kollegen diese "abfeiern" und bekommen auch noch das volle Gehalt. Vielleicht mal mit diesem Argument den Kolleginnen und Kollegen die Samstagsarbeit "schmackhaft" machen. Eine Garantie für eine längere Kurzarbeiterpause wird euch keiner geben. Oder kann euer AG Arbeit/Produktion planen?

M
Moreno

02.02.2021 um 12:57 Uhr

Wie celestro schreibt bei Übersunden seid ihr mit im Boot und dann verlangt Ihr eben genaue Fakten warum diese geleistet werden sollen. Wenn z.B der Auftrag am 28.2 fertig sein muss und danach keine Arbeit mehr da ist kann man auch nicht verlangen, dass im März keine Kurzarbeit gemacht werden darf! Was sollen die Kollegen machen ...Skat spielen?

S
Stefan180876

02.02.2021 um 13:25 Uhr

Ich danke euch für eure Tipps...

Ja es gibt eine BV bezüglich der KA aber bei der Erstellung wurde nicht daran gedacht was passiert wenn wir während einer KA Pause plötzlich so extremen Aufschwung haben, wenn auch nur in Maßen... Aber ich finde die Idee super die Stunden evtl. auf zu sparen und dann im Falle der KA ab zu feiern. Super Idee

Vielen Dank euch

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