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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtzulage?

B
brausepulver1
Jan 2018 bearbeitet

in unserem unternehmen wurde die Arbeitszeit geändert, sodaß VON DIENSTAG-Freitag von 0900-1730Uhr gearbeitet wird und Sonntags von 1300-2100Uhr. Wie sieht es aus mit der Schichtzulage bleibt diese erhalten oder fällt diese weg ?

Wäre für schnelle Hilfe dankbar

71202

Community-Antworten (2)

S
Solarkrieger

16.02.2010 um 16:22 Uhr

das kann hier wohl nach deinen Angaben niemand beurteilen. Wie war denn die Arbeitszeit vorher? Und für welche Zeiten wurden denn Schichtzullagen bezahlt? Bei Arbeit an einem Sonntag sollte das klar sein, da gibt es die Zulagen weiter.

N
nicoline

16.02.2010 um 18:03 Uhr

brausepulver1 Zur zügigen Beantwortung vieler Fragen, ist es sinnvoll, so früh wie möglich, folgende Angaben zu machen: Ist im Arbeitsvertrag bzgl. der Frage etwas vereinbart / Wird ein Tarifvertrag angewendet, wenn ja, welcher Wieviel vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter gibt es in der Firma / Gibt es eine/n Betriebsrat/Personalrat/Mitarbeitervertretung

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