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Kurzarbeit rückwirkend anordnen

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Rudi 08
Feb 2021 bearbeitet

Hallo liebe BR Kollegen, habe eine Frage zur Kurzarbeit. Sind dabei eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit zu erstellen. Der AG möchte die Kurzarbeit rückwirkend zum 1.1. 2021 anmelden. Die Mitarbeiter wurden aber erst Mitte Januar informiert das Kurzarbeit in Betracht gezogen wird. Meine Frage: Kann der AG rückwirkend Kurzarbeit anmelden, obwohl der Mitarbeiter nicht informiert wurde. Vielen Dank für Antworten.

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Community-Antworten (5)

K
krambambuli

30.01.2021 um 19:03 Uhr

Zumindest kann der BR NEIN sagen. Ihr seid ja die Interessenvertreter der AN und nun mal in der Mitbestimmung.

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Catweazle

30.01.2021 um 19:59 Uhr

Wo soll der Sinn sein? Kurzarbeit zu beantragen für eine Zeit in der normal gearbeitet wurde.

D
DummerHund

30.01.2021 um 21:04 Uhr

@Catweazle Wenn in einem Mittelgroßen Betrieb im Januar MA Minusstunden hatten, könnte der AG schon behaupten, ich hatte da und da Kurzarbeit machen müssen.

C
Catweazle

30.01.2021 um 21:19 Uhr

Für Kurzarbeit müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Ich behaupte einfach mal, dass Kurzarbeit für die Vergangenheit nicht anerkannt wird.

U
UdoWoe

01.02.2021 um 08:36 Uhr

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rosenheim/content/1533739373153 Wenn ich das richtig lese, dann kann der AG bis zu drei Monaten rückwirkend KUG erhalten, wenn dies angezeigt und genehmigt wurde. Ich würde das mal so interpretieren, wenn der AG schon ab 01.01.2021 Kurzabeit beantragt (ob diese dann gemacht wurde oder nicht ist erst einmal zweirangig) und auch genehmigt bekommt, dann kann er KUG beantragen. Der AG beantragt ja KU, muss ja di Vorraussetzungen erfüllen und bekommt dann KUG. Bei uns werden dem BR Planlisten vorgelegt und genehmigt, welche auch der Arbeitsagentur vorgelegt werden. Abgerechnet werden dann nach den Ist-Listen, welche auch vom BR unterschrieben werden müssen. Da kann es auch schon mal vorkommen, dass mehr KU gemacht wurde wie geplant, oder umgekehrt, weniger als geplant. Abgerechnet wird ja nur die Differenz. Wenn euer AG, Rudi 08, den Antrag stellt, so sehe ich erst einmal nichts schlimmes. Die Arbeitsagentur wird ihm schon mitteilen, ob er berechtigt ist KUG zu erhalten oder nicht. Rückwirkend KU anzuordnen geht nicht, zumal wenn genügend Arbeit vorhanden ist.

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