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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zusatzurlaub - wenn MA aus seinem Erhohlungsurlaub geholt uwrde?

S
Silvia
Jan 2018 bearbeitet

Ich benötige Hilfe, ich bin BR-Vorsitzende und heute kam ein Mitarbeiter zu mir und wollt wissen: in seiner Abteilung sind 2 Mitarbeiter erkrankt und er wurde aus seinem Erhohlungsurlaub geholt steht ihm nun noch ein Tag Zusatzurlaub zu? Vielen Dank schon mal im Voraus!

5.32206

Community-Antworten (6)

E
Erwin

15.02.2010 um 21:22 Uhr

wäre der Betrieb abgebrannt wenn er nicht gekommen wäre? Wenn NEIN hätte er nicht kommen müssen. Weiter, wenn im durch den Abbruch Kosten entstanden sind muss der AG diese zahlen.

Extraurlaub gibt es per Gesetz aber nicht.

N
nicoline

15.02.2010 um 21:31 Uhr

Silvia, Urlaub schließt Arbeit aus. Wenn der Kollege so nett zum AG war, zu kommen, was er nicht hätte müssen, ist ihm dieser Urlaubstag natürlich zu ersetzen/ kann er ihn nachholen. Ein zusätzlicher Tag Urlaub steht ihm nicht zu!

D
DerNeue

16.02.2010 um 10:41 Uhr

@Silvia! So etwas wird im Tarifvertrag geregelt. Muss bereits angetretener Urlaub aus zwingenden Gründen und auf Veranlassung des Arbeitgebers unterbrochen, bzw. abgebrochen, so erhält der Arbeitnehmer einen zusätzlichen Urlaub von zwei Tagen. Es kommt immer auf den gültigen Tarifvertrag an.

N
nicoline

16.02.2010 um 18:14 Uhr

DerNeue Muss bereits angetretener Urlaub aus zwingenden Gründen und auf Veranlassung des Arbeitgebers unterbrochen, bzw. abgebrochen, so erhält der Arbeitnehmer einen zusätzlichen Urlaub von zwei Tagen.

Könntest Du mal angeben, wo Du das gefunden hast?

D
DerNeue

18.02.2010 um 17:01 Uhr

@ nocoline Tarifvertrag Thüringen

N
nicoline

18.02.2010 um 22:29 Uhr

DerNeue das wolltest Du jetzt hier aber nicht für generell gültig erklären, oder?

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