Hallo,
am 07.09.2018 lud unserer Vorsitzender zur ordentlichen Sitzung am 11.09.2018 ein.
Dabei stellte er folgende TOP auf:

TOP 9 Beschluss der Rechtmäßigkeit des Protokolls vom 11.09.2018
TOP 10 Beschluss, das Einwendungen zum Protokoll vom 11.09.2018, die nach dem Beschluss zur Rechtmäßigkeit derselben vorgetragen werden, keine Berücksichtigung finden, sofern es nicht BetrVG § 34 Abs. 2 und 3 betrifft.
TOP 11 Verschiedenes

Der Vorsitzende will damit erreichen, dass keiner mehr Einwendungen gegen seine fehlerhaften Protokolle macht. Ich kann doch nicht auf der selbigen Sitzung, bevor das Protokoll überhaupt ausgefertigt wurde, schon beschließen, dass Einwendungen ausgeschlossen werden gegen das Protokoll vom gleichen Tage, zumal diese gesetzlich verankert sind. Zudem folgt dann auch noch ein TOP danach mit Verschiedenes.
Oder habt Ihr dazu eine andere Meinung? Kann ich in der selbigen Sitzung beschließen, wenn das Protokoll noch nicht einmal ausgefertigt vorliegt, dass Einwendungen ausgeschlossen sind?
Aus meiner Sicht will der Vorsitzende die BR-Mitglieder mundtot machen und alles immer schönreden.
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.

Viele Grüße
Yvonne