Hallo,
in der Kurzarbeit arbeitet ein Mitarbeiter 32 h (40 h -Woche, 20% Kurzarbeit, 5-Tagewoche).
Er arbeitet Mo - Do und hat Fr Kurzarbeit. Kurzfristig wird aufgrund Kapazitätsengpässen für Sa eine "Sonderschicht" durchgeführt, für die sich der Mitarbeiter meldet (Freiwilligkeit bei Sonderschichten in BV geregelt).
Somit Arbeitszeit Mo - Do und Sa, Fr frei. Wie erfolgt nun die Vergütung? Bekommt er für Fr KUG? Sind Zuschläge zu zahlen? Diese Fragen konnten von der BA nicht eindeutig beantwortet werden und sind jetzt sowohl für den BR als auch für den ArbG wichtig.
Vielen Dank für Euere Antwort.
LG, Steffen