Kurzarbeit
Arbeite in einem Bettenfachgeschäft. Chefin ihre Schwägerin, Kollegin und ich. Schwägerin wurde im Mai eingestellt. Alle haben Kurzarbeit unterschrieben... Kollegin und ich sind seid Dezember zuhause und Schwägerin arbeitet durchgehend. Ist das zulässig??
Community-Antworten (4)
25.01.2021 um 17:52 Uhr
Sehr wahrscheinlich ja (falls keine Regelungen anwendbar sind, welche du hier nicht genannt hast).
Die Einstellung der Schwägerin erfolgte vor Einführung der Kurzarbeit. Es gibt keine gesetzliche Regelung, wonach die Kurzarbeit auf alle Mitarbeiter*innen gleich verteilt werden muss. Einen Betriebsrat habt ihr aufgrund der Betriebsgröße nicht. Deshalb wurde die Kurzarbeit einzelvertraglich geregelt. Wer wann welche Arbeit verrichtet etc. entscheidet der Arbeitgeber entsprechend §106 GewO.
25.01.2021 um 18:32 Uhr
"Es gibt keine gesetzliche Regelung, wonach die Kurzarbeit auf alle Mitarbeiter*innen gleich verteilt werden muss."
In diesem Link:
findet sich mMn eine grundsätzlich andere Ansicht.
26.01.2021 um 09:54 Uhr
Grundsätzlich unterliegt der AG bei der Verteilung der Arbeitszeit während Kurzarbeit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das heißt, er muss im Vorfeld eine entsprechende sachliche Abwägung treffen. Wenn Mitarbeiter über die gleiche fachliche Qualifikation verfügen und die gleichen Tätigkeiten ausüben, muss er gerecht verteilen.
Ist aber nur graue Theorie. Er wird da in der Regel immer ein Begründungsschlupfloch finden.
26.01.2021 um 09:55 Uhr
@ Celesto,
prinzipiell hast du Recht, Einteilung muss nach "billigen Ermessen", also ohne Bevorzugung oder Benachteiligung erfolgen. Was erreiche ich aber in einen Betrieb dieser Größe mit einer Klage gegen den Arbeitgeber. Seid ihr ein eigenständiges Geschäft oder gehört ihr einer Kette an? Das könnte hier schon interessant sein.
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