Wiederspruch zur Leistungsbeurteilung
Wenn die 4 Wöchige Frist von der PaKo zum Mitarbeitergespräch (ERA Leistungsbeurteilung NRW)nicht eingehalten(Zeitlich überschritten) wurde, gilt dem Wiederspruch dann als stattgegeben? Oder wofür soll die Frisst gut sein? Es geht hier um den Wiederspruch zur Leistungsbeurteilung. Ablauf war Bekanntmachung der Beurteilung mit der Juniabrechnung. Daraufhin Erläuterungsgespräch mit dem Vorgesetzten. Daraufhin Einspruch(Schriftlich eingereicht innerhalb der 2 Wochenfrist) Jetzt, 15. August immer noch kein Gespräch mit der PaKo/BR bekommen. Im Eravertrag IGM steht ja drin, das die PaKo/BR unverzüglich nach Eingang des Wiederspruchs sich mit den Arbeitgeber zusammensetzen soll und innerhalb 4 Wochenfrist mit dem Arbeitnehmer. Das ist nicht passiert.
Community-Antworten (1)
19.08.2019 um 10:15 Uhr
Was dazu im Tarif steht, weiß ich auch nicht. Ich würde aber mal bei der Gewerkschaft nachfragen.
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