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Verweigerung Einsicht einer internen Bewertung

A
Ambrosia
Nov 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

heute brauche ich wieder euer Schwarmwissen, Onkel Google hilft mir grade nicht wirklich weiter.

Folgende Situation: Ein großes Unternehmen im hohen Norden mit 3 Buchstaben schreibt intern & extern 29 Stellen aus. Bewertungskriterien wurden vom ansässigen BR wohl bestätigt. So weit so gut.........

Die Bewertung der einzelnen internen Bewerber erfolgte durch den zuständigen direkten Vorgesetzten (SV). Kollege X hat die Stelle nicht bekommen, unter Anderem wegen (wie Kollege X lapidar mitgeteilt wurde ) der deutlich negativen Bewertung des SV.

Kollege X möchte nun die Bewertung sehen.

Hat betreffender Kollege die Möglichkeit diese Bewertung einzusehen? Dies wird ihm nämlich verweigert. Und ich finde verflixt noch mal keinen §§ oder ein Urteil der/das da passt.

LG und seit bitte gnädig mit mir. :)

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Community-Antworten (4)

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enigmathika

27.11.2019 um 16:52 Uhr

Eine Bewertung muss zur Personalakte genommen werden, und jeder Mitarbeiter hat das Recht, seine Akte einzusehen. §83 Abs1. BetrVG

Nachtrag: Ich gehe davon aus, dass "negative Bewertung " bedeutet, dass nicht einfach nur die Kriterien abgefragt wurden, dann hieße es ja nur "erfüllt" oder "nicht erfüllt". Das "negativ" deutet meiner Meinung nach darauf hin, dass auch andere Sachen abgefragt wurden, so dass die Bewertung einem Zwischenzeugnis entsprechen könnte.

A
Ambrosia

27.11.2019 um 17:08 Uhr

Hey Enigmathika, ja genau! Eben diesen Charakter hat das Ganze! Und es grenzt meines Erachtens nach an 'Nasenfaktor'. Also frei nach dem Motto: Deine Nase mag ich, deine nicht, zack blöd für Dich, Bewertung nicht ganz so 'nett'. §83 Abs1. BetrVG hatte ich auf dem Schirm, war mir aber trotzdem nicht sicher, ob es ebenfalls für die interne Bewertung bei internen Bewerbungen gilt. Auf jeden Fall habe ich da ja dann einen Ansatzpunkt!! Vielen Dank schon mal, das hat schon enorm geholfen!!!!

K
kratzbürste

27.11.2019 um 18:46 Uhr

§ 82 Abs. 2 BetrVG wäre ja auch noch was für X. Da sollte er aber einen Br-Kollegen mitnehmen, der ihn (unter-)stützt, wenn ihm Sachen gesagt werden, die nicht all zu positiv sind.

A
Ambrosia

28.11.2019 um 12:02 Uhr

Hey Kratzbürste, Hammer!!! Dankeschön! Manchmal hat man ja so einen BR-Tunnelblick, das man auf die einfachsten Sachen, die man ja eigentlich genau weiß, einfach nicht kommt. #ichverbergemeinAntlitz :)

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