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Teilzeitkraft im Betriebsrat

N
NeuimBR
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

ich bin seit kurzen in den BR nachgerückt, wegen einiger Rücktritte. Ich habe nun das Problem, dass ich Teilzeit arbeite. Ich arbeite am Montag(8h), Mittwoch(8h) und Freitag(6h), die BR Sitzung ist jedoch immer am Dienstag. Ich bin jetzt eigentlich immer hingegangen, aber ich opfere damit meine Freizeit und baue massig Überstunden auf, zusätzlich muss ich jedesmal eine Betreuung für meine 1jährige Tochter zusätzlich organisieren. Zwar habe ich meine Schwiegermutter aber jedes Mal muss ich sie wieder um einen gefallen bitten, sie passt an meinen regulären Arbeitstagen auf meine Tochter auf.

Ich hatte bereits den Antrag gestellt, die Sitzung auf einen anderen Tag zu verschieben, was aber an anderen Kollegen scheiterte. Der Dienstag wäre ein bewährter Tag fertig. Nun ist es zumindest Vormittags, so muss meine Schwiegermutter nur meine Tochter von der Krippe abholen und nur kurz auf sie achten, bis ich wieder da bin.

Wegen den Überstunden, hat mein n2 Chef sich nun schon beschwert. Zusammen mit meinem Vorgesetzen hatte ich vorgeschlagen einfach die Stunden aufzustocken die ich für den Dienstag benötige. Vorteil: Ich baue keine Überstunden auf und mir ich bekomme die Zeit auch bezahlt und somit auch die Fahrt (Einfacher Arbeitsweg ist 31 Kilometer). Wurde von Personalabteilung und Geschäftsleitung abgelehnt. Der Grund ist hier, dass zu viele Mitarbeiter hier in meiner Abteilung sind und zusätzliche Stunden werden nicht genehmigt. Was eigentlich quascht ist aber hier zählen wieder nur die Kennzahlen. Ein großes Problem hier in meinem Betrieb. Und ich denke, weil ich eben auch BR Mitglied bin, wird mir erst recht nichts genehmigt. Die Geschäftsleitung hackt so gut es geht auf dem BR herum.

Lange Rede kurzer Sinn. Welche Rechte habe ich den als Teilzeitkraft? Meine BR Kollegen sind da auch etwas ratlos, weil der Fall bisher nie war.

Kann ich wenigstens Fahrtgeld abrechnen? Am liebsten hätte ich einfach die Stunden aufgestockt...

Grüße

2.52303

Community-Antworten (3)

G
gironimo

16.09.2015 um 16:21 Uhr

Also Freizeit opferst Du nicht. Für den Dienstag ist Dir ein Zeitausgleich zu gewähren (also z.B. der Mittwoch). Wenn dann die Stunden für die Arbeit nicht mehr ausreichen ist das NICHT Dein Problem.

Nach § 37 BetrVG HAT der Arbeitgeber freizustellen. Wie der Arbeitgeber das Problem löst, bleibt ihm überlassen. So gesehen muss das Dein Chef mit dem Arbeitgeber klären. Du bist gewählt und hast eine Amtspflicht im BR.

Was die zusätzlichen Kosten angeht, die durch die BR-Arbeit entstehen (Kinderbetreuung zusätzliches Fahrgeld), sind dies Kosten des BR im Sinne des § 40 BetrVG. Der AG muss zahlen. Allerdings wird sich der BR Fragen lassen müssen, ob denn nicht doch eine anderer Sitzungtermin möglich wäre. Wenn der aber entschieden hat.....

C
Challenger

16.09.2015 um 16:46 Uhr

Hallo erst mal, ergänzend zur Antwort von gironimo ist noch darauf hinzuweisen, daß der AG bei der Zuweisung Deiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung Deine Amtspflichten als BR gehörig zu berücksichtigen hat. Obwohl Betriebsratstätigkeit "nur" ein Ehrenamt ist,hat sowohl die einschlägige Kommentarliteratur zum BetrVG als auch die ständige Rechtsprechung insbesondere des BAG, der Bertriebsratstätigkeit gegenüber der arbeitsvertraglichen Verpflichtung den VORRANG eingeräumt.

M
Marvel

17.09.2015 um 00:41 Uhr

Das dürfte jetzt eine nicht ganz so passende Aussage sein.

Hier hat niemand etwa eingeräumt oder einzuräumen. Ein Kommentar kommentiert nur und auch ein BAG räumt nicht ein, sondern füllt oder ergänzt lediglich vom Gesetzgeber nicht abgedecktes. Das nennt sich dann Richterrecht. Hier findet sich aber bereits alles im Gesetzestext (§ 37 BetrVG) wieder und bedarf daher auch keiner „Einräumung“.

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