Erstellt am 21.01.2021 um 10:01 Uhr von Dummerhund
Dies hat wer gesagt, und mit welcher Begründung? Wenn´s geht im Wortlaut.
Erstellt am 21.01.2021 um 14:45 Uhr von UdoWoe
Auch während KA darf man Urlaub nehmen. Dann bekommt man sogar für diesen Urlaub das volle Gehalt und nicht nur das Kurzarbeitergeld. Der AG sollte doch froh sein, wenn seine MA Urlaub nehmen, dann sind diese, wenn die Arbeit wieder gut läuft im Betrieb und nehmen dann keinen Urlaub.
Erstellt am 23.01.2021 um 11:28 Uhr von Oespel
Hallo
Ja hatte das auch gedacht soll doch froh sein werden die tage oder stunden abgebaut werden . Aber der AG sagt bis zum 30.02 ist kurzarbeit also nicht auf null sonder mal die 10 leute rollierend. Nein hätte mann vorher sein urlaub (rest U 5 Tage habe ich noch verplanen sollen)
Hätte Mitte Februar kurzfristig 1 Tag gebraucht. Er möchte jetzt bestimmen wann ich frei habe. Wo steht es das ich kein U bzw Stunden mehr verplanen darf während der Kurzarbeit?
Gruß
Erstellt am 23.01.2021 um 12:48 Uhr von Dummerhund
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/kurzarbeit-rechte-und-pflichten-3-urlaub-waehrend-der-kurzarbeit_idesk_PI42323_HI569642.html
Im übrigen ist der BR bei Kurzarbeit mit im Boot. Hier kann der AG nicht schalten und walten wie er will.