W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unterschiedliche Nachtschichtzuschläge in einer Firma

J
Joerg2000
Jan 2021 bearbeitet

In meiner Abteilung wurde in vier Schichten gearbeitet. Das gab 10.5 Prozent Zulage extra. Nun wird in meiner Abteilung nur noch in drei Schichten gearbeiten. Die 10.5 Prozent gibt es nun nicht mehr. Dafür wurde die Nachtschichtzulage per Betriebsvereinbarung von 15 auf 25 Prozent erhöht. In einer anderen Abteilung in der in drei Schichten gearbeitet wird bleibt sie aber bei 15 Prozent. Ist das rechtens?

26604

Community-Antworten (4)

F
Freeplay

21.01.2021 um 08:12 Uhr

Hierzu gibt es ein perfektes Beispiel vom Daimler Werk in Bremen, dort wurden ebenfalls unterschiedliche Nachtschichtzuschläge gezahlt. Dies wurde gerichtlich so entschieden, dass dies nicht rechtens ist, demnach gehe ich davon aus, ohne genauere Details zu kennen, dass es bei euch ebenfalls nicht rechtens ist.

https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article193844349/Einheitliche-Nachtzuschlaege-im-Bremer-Daimler-Werk.html

K
kainil

21.01.2021 um 09:43 Uhr

@ Freeplay die Geschichte mit Daimler beruht aber auf einen Tarifvertrag, wo von regelmäßiger/unregelmäßiger Nachtschicht die Rede ist. Hat mit dieser Sache nichts zu tun. Tarifverträge sind angepasst worden. Haben wir auch bei Verdi neu in unseren Tarifvertrag aufgenommen. Haben da noch eine gute Stange für unsere Mitglieder an Nachzahlungen rausgeholt.

Frage an Joerg 2000. Seid Ihr Tarifgebunden, wenn ja, da mal gucken

F
Freeplay

21.01.2021 um 11:22 Uhr

Trotzdem müssen Zuschläge für alle gleich sein, sprich wer nachts arbeitet bekommt den gleichen Zuschlag, die ein anderer Kollege in der Nachtschicht bekommt.

J
Joerg2000

21.01.2021 um 15:24 Uhr

@kainil Wir heben einen Tarifvertrag und sind Mitglied der IGBCE. Die Betfiebsverinbarung wurde nicht in der benachteiligten Abteilung ausgehängt. Trotzdem ist schon etwas durchgesickert. Danke für die schnellen Antworten.

Ihre Antwort