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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtschichtzuschläge

W
willi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Auf Grund unserer Betriebsschließung sind alle 5 Betriebsratsmitglieder von der Geschäftsleitung freigestellt worden. 2 unserer Betriebsratsmitglieder würden theoretisch nachts arbeiten. Haben die beiden Anspruch auf eine Durchschnittszahlung ihrer Nachtschichtzuschläge?

Besten Dank.

6.90006

Community-Antworten (6)

F
Fayence

29.12.2006 um 20:46 Uhr

Hallo Willi,

ich würde Deine Frage mit "Ja" beantworten. Bin mir aber unsicher, ob meine Argumentation in Eurem Fall griffig ist, aber vielleicht fällt anderen etwas mehr dazu ein!

Ich würde in diesem Fall von einem Annahmeverzug gem. §615 BGB ausgehen; der AN würde seine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung erbringen, aber der AG verzichtet darauf bzw. kann diese Leistung nicht mehr annehmen. Das Betriebsrisiko trägt der AG und dem AN dürfen daraus keine Nachteile entstehen.

K
Kölner

29.12.2006 um 22:28 Uhr

@Willi Ich antworte auch mit "ja", weil ich den § 37 Abs. 2 i.V. mit dem § 38 und vor allem 78 BetrVG anwenden würde.

B
Bergmann

29.12.2006 um 22:38 Uhr

@ Kölner ,

§38 ? Erklär mal bitte !

K
Kölner

29.12.2006 um 22:43 Uhr

@Bergmann Geduldete (befristete) Freistellung im gegenseitigen Einverständnis zwischen AG und BR?

B
Bergmann

29.12.2006 um 22:56 Uhr

@ Willi ,

sage auch ja wegen der Argumentation meiner Vorredner !

@ Kölner -weit ausgeholt,aber anwendbar ! ;-))

K
Kölner

30.12.2006 um 00:03 Uhr

@Bergmann Sehe ich auch so... :-))

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