Hallo!

Auf Grund unserer Betriebsschließung sind alle 5 Betriebsratsmitglieder von der Geschäftsleitung freigestellt worden.
2 unserer Betriebsratsmitglieder würden theoretisch nachts arbeiten. Haben die beiden Anspruch auf eine Durchschnittszahlung ihrer Nachtschichtzuschläge?

Besten Dank.