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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtschichtzuschläge nur von 23 bis 4 Uhr - Stimmt das???

R
Rene
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Unser Chef hat im Internet recherchiert, dass er nur von 23-4 Uhr Nachtschichtzuschläge zu zahlen braucht. Stimmt das??? Wir sind ein Holz- und Kunststoffverarbeitender Betrieb in Sachsen-Anhalt. Die Nachtschichten sind nicht regelmäßig, sondern nur bei Bedarf(viel Aufträge). Ansonsten arbeitet ein Teil der Belegschaft in Früh-und Spätschicht. Rene`

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

12.09.2005 um 23:49 Uhr

Ich zitiere mal aus dem Arbeitszeitgesetz... § 2 (3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.

Rein theoretisch könnte Euer Tarifvertrag - sofern Ihr einen habt - sogar noch günstiger aussehen... Viel Spass beim "Verhandeln"

V
viktor

13.09.2005 um 10:27 Uhr

Die Frage ist in der Tat, welcher Tarifvertrag gilt und was ist dort geregelt.

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