Erstellt am 20.01.2021 um 18:55 Uhr von jimbob2019
Nein ,dazu bdarf es eine Änderungskündigung. Wenn die Eingliederung wgen einer Langzeiterkrankung war, sollte im vorfeld diese in einem BEM Verfahren verhandelt werden.Sicher immer den gültigen Arbeitvertrag als Grundlage
Erstellt am 21.01.2021 um 08:21 Uhr von Kjarrigan
Wenn im AV explizit 5 Arbeitstage drin stehen lann der AG nicht einseitig auf 6 Arbeitstage erhöhen
Wie das BEM kann auch die Wiedereingliederung nur durchgeführt werden, wenn der Beschäftigte dies auch möchte. Sie ist also freiwillig
hier noch ein Link mit weiteren Info's
https://www.arbeitsrecht.org/personalrat/gesundheitsschutz-wiedereingliederung/wiedereingliederung-so-funktioniert-sie-richtig/
Erstellt am 21.01.2021 um 09:54 Uhr von UdoWoe
Bei einer Wiedereingliederung ist der Arzt mit im Boot und erarbeitet mit Ihnen zusammen eine Wiedereingleiderungsplan. Da ist der AG aussen vor.
Dass der AG nun 6 Arbeitstage will, dass ist sein Problem und geht definitiv nicht.