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Wiedereingliederung

BS
beate schmid
Jan 2021 bearbeitet

Habe einen 5 Tage Arbeitsvertrag. Möchte mit der Wiedereingliederung beginnen und habe jetzt meine Arbeitszeiten erhalten . Da ich nur Stundenweise arbeite , hat mein Arbeitgeber jetzt bei der Wiedereinglirderung eine 6 Tage Arbeitswoche daraus gemacht. Ist das rechtens

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Community-Antworten (3)

J
jimbob2019

20.01.2021 um 19:55 Uhr

Nein ,dazu bdarf es eine Änderungskündigung. Wenn die Eingliederung wgen einer Langzeiterkrankung war, sollte im vorfeld diese in einem BEM Verfahren verhandelt werden.Sicher immer den gültigen Arbeitvertrag als Grundlage

K
Kjarrigan

21.01.2021 um 09:21 Uhr

Wenn im AV explizit 5 Arbeitstage drin stehen lann der AG nicht einseitig auf 6 Arbeitstage erhöhen

Wie das BEM kann auch die Wiedereingliederung nur durchgeführt werden, wenn der Beschäftigte dies auch möchte. Sie ist also freiwillig

hier noch ein Link mit weiteren Info's

https://www.arbeitsrecht.org/personalrat/gesundheitsschutz-wiedereingliederung/wiedereingliederung-so-funktioniert-sie-richtig/

U
UdoWoe

21.01.2021 um 10:54 Uhr

Bei einer Wiedereingliederung ist der Arzt mit im Boot und erarbeitet mit Ihnen zusammen eine Wiedereingleiderungsplan. Da ist der AG aussen vor. Dass der AG nun 6 Arbeitstage will, dass ist sein Problem und geht definitiv nicht.

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