Arbeitszeit - Mitbestimmungsrecht, wenn freiwillige Samstagsarbeit und Überstunden geleistet weden?
Guten Tag, ist es richtig das der BR ein Mitbestimmungsrecht hat,wenn freiwillige Samstagsarbeit und Überstunden geleistet weden?
Community-Antworten (1)
08.02.2010 um 18:31 Uhr
Ja!
die MB besteht immer bei Mehrarbeit. Egal ob angeordnet, geduldet oder freiwillig. Wenn der BR nein sagt ist es nein, dann ist auch nichts mit freiwillig.
Selbst wenn ein AN im ArbV sich fest zur Leistung von Überstunden verpflichtet hat und diese ggf. schin ins Gehalt eingerechtnet sind bleibt es dabei. Wenn der AG nein sagt, müsste der AG vor das ArbG gehen um von dort vielleicht ein Ja zu bekommen.
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