Laut Arbeitszeitgesetz § 3 darf die Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschreiten. Wie verhält man sich denn als Betriebsrat richtig, wenn der Arbeitgeber von Arbeitnehmern Mehrarbeit fordert, diese inklusive Zuschlägen ausbezahlt und es laut Arbeitgeber dann keinen Freizeitausgleich mehr geben soll? Es bleibt hier doch bei der Überschreitung des Durchschnitts von 8 Stunden im Halbjahr?