Erstellt am 08.02.2010 um 16:16 Uhr von erwin
brmitglied
für das Arbeitszeitgesetz ist die erbrachte Arbeitszeit entscheidend. Weiter muss Mehrarbeit mitbestimmt werden.
Also, welche Frage bleibt dann noch??
Weiter, ist der BR der Überzeugung, dass gegen das ArbZG verstoßen wird, kann er die zuständigen Aufsichtsbehörde einschalten. Diese ermittelt dann und handelt ggf.
PS: Sie gibt auf Wunsch nicht bekannt wer sie eingeschaltet hat. Es kann auch jeder AN dieses tun.
Erstellt am 08.02.2010 um 16:16 Uhr von Maveric
8.3 AZG
Wie werden Überstunden vergütet?
1. In Tarifverträgen, aber auch in Einzelverträgen, ist oftmals geregelt, dass die geleisteten Überstunden durch Freizeit auszugleichen sind. Eine Vergütung in Geld findet dann nicht statt.
2. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, kann sich ein Anspruch auf Vergütung der Überstunden nur aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenvergütung gibt es seit 1994 nicht mehr. Fragen Sie ihren Betriebsrat oder die Gewerkschaft, inwieweit entsprechende Regelungen bestehen.
entweder zeit oder geld. beides geht nicht^^
Erstellt am 09.02.2010 um 00:49 Uhr von sanifair
in sehr vielen firmen ist der samstag der ausgleichstag! das gesetz geht ja von der sechs-tage-woche aus. die findet man heute aber nur noch selten in unternehmen