Arbeitszeit; Betriebsrat mag nicht mitbestimmen - wie kann ich mich wehren?
Hallo,
ich bin zwar kein Betriebsrat, arbeite aber bei einem Unternehmen, in dem es einen gibt. Und liege mit diesem im Clinch zum Thema Arbeitszeit und Überstunden ...
Theoretisch habe ich einen Arbeitsvertrag, der besagt dass ich 40 Stunden / Woche zu arbeiten habe. Eine Überstundenregelung gibt es ebensowenig wie irgendeine Bezugnahme auf einen Tarifvertrag.
Praktisch erlässt der Arbeitgeber allmonatlich einen Dienstplan, der mit schöner Regelmäßigkeit die Arbeitnehmer zu Schichtblöcken von 8 bis hin zu 14 Tagen (mein Individualrekord ...) verdonnert. Fairerweise liegen wir zwar im Monatsschnitt tatsächlich bei ~ 160 Stunden, aber eben um den Preis eines Dienstplanes, der stark an Schiffeversenken erinnert. Schichtblöcke im zweistelligen Bereich, Vorwärtsrotation (wir machen 24/7) ergibt sich eher versehentlich etc ...
Der Betriebsrat - macht nix. Und das meine ich buchstäblich. Er verlangt nicht einmal die Vorlage der Dienstpläne; ernsthafte Absichten zu intervenieren hat er ohnehin nicht, weil die Mitglieder es sich in der Situation eingerichtet haben (indem man sich vor Erlass des Planes etwas wünscht - hier früh, da spät und Mitte des Monats bitte gar nicht, da ist nämlich Karneval). Das ist für mich soweit auch O.K., ich verstehe nur nicht, warum ich -ungefragt und gegen meinen erklärten Willen- auch muss.
Meine Fragen ...
... wenn der Vertrag nur 40 Stunden / Woche vereinbart, kann der Arbeitnehmer dann überhaupt in dieser Weise verfahren (er argumentiert typischerweise damit, dass im Durchschnitt ja alles passen würde)? Wenn nicht, wie kann ich mich als nicht rechtsschutzversicherter und von seinem Betriebsrat ignorierter Arbeitnehmer verhalten / wehren?
Danke für jede Art von Erleuchtung.
Community-Antworten (4)
08.02.2010 um 14:44 Uhr
HansWurst
Also, wenn man mit der Arbeit des BR unzufrieden ist, sollte man nicht klagen sondern handeln.
Es stehen BR-Wahlen an, also die beste Gelegenheit hier etwas positiv zu ändern.
Weiter, wenn ein BR seine Pflichten grob verletzt, also MB nicht wahrnimmt und das Ganze dann noch zum Schaden der AN führt, kann man auch einem BR durch das ArbG das Mandat entziehen lassen. Einfach einmal im Gesetz nachlesen. Alleine hierüber einmal laut zu reden oder dieses in einer Betriebsversammlung (es gibt Pflichtversammlungen für den BR) zum Thema machen, veranlasst vielleicht schon den BR sein Handeln zu ändern.
Zu deinm Thema, lese einmal hier: Überstunden sind Treuepflicht http://www.morgenpost.de/printarchiv/karriere/article1017135/Ueberstunden_sind_Treuepflicht.html
Denn auch das BAG hat hier eine ganz bestimmte Sicht zur Frage was muss und was muss nicht.
08.02.2010 um 14:44 Uhr
also erstmal würde ich für ca. 80 eu im jahr eine arbeitsrechtschutzversicherung abschließen, ist heutzutage fast schon ein muß
zum zweiten sind ja bald br-wahlen, da kannst du deinem BR die quittung geben für seine in deinen augen "untätigkeit", vielleicht selber kandidieren ?
zum dritten gilt natürlich dein arbeitsvertrag wenn dort nichts zu überstunden vereinbart ist, musst du auch keine machen wenn dort eine 40std-woche vereinbart ist, gilt das auch arbeitszeitgesetz, ruhezeiten, müssen ebenfalls eingehalten werden
und viertens, wenn die dinge bei euch allen passen nur dir nicht, könntest du dich schriftlich beschweren (§84,85 BetrVG) oder dir bei gelegenheit was anderes suchen oder klagen oder dich in den tagdienst versetzen lassen, wenn die vorrausetzungen des § 6 arbeitszeitgesetz vorliegen
08.02.2010 um 16:10 Uhr
Du hast keinen Arbeitsrechszschutz...?? Ergo bist Du in keiner Gewerkschaft...?? Tritt in eine Gewerkachaft ein, denn das heisst auch sich solidarisieren mit all den anderen Kollegen! Zudem bist Du dann auch automatisch im Rechtsschutz! Somit kannst Du Dich an einen Gewerkschaftssekretär wenden, der Dir weiterhelfen wird, bis hin zur Rechtsabteilung, was Dein Arbeitsproblem betrifft. Auch wegen der Tatenlosigkeit Eueres BR kannst Du Dich dann bei ihm beschweren, vorerst mal mündlich.
09.02.2010 um 01:48 Uhr
dann ja wohl doch lieber rechtschutzversicherung! es gibt keinen schlechteren rechtschutz als den von der gewerkschaft! das soll nicht heißen das gewerkschaften keinen sinn haben. aber nicht hier
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