Vereinbarung von Gehaltsrastern in BV
Der Arbeitgeber ist nicht im Arbeitgeberverband und in der Firma (ca. 500 MA) gibt es auch kaum Gewerkschaftsmitglieder.
Können Betriebsrat und Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung Gehaltsraster verabschieden, welches die Mitarbeiter in verschiede Gruppen eingruppiert und für jede Gruppe Gehaltsranges (z.B. 2500-3000 €) Monatsgehalt festgelegt werden ?
Können Vereinbarungen über durchschnittliche Gehaltsanpassungen bzw. Anhebungen der Gehaltsranges vereinbart werden ?
Antworten bitte möglichst mit Quellenangaben.
Community-Antworten (6)
08.02.2010 um 10:33 Uhr
Steht im Betriebsverfassungsgesetz... siehe www.gesetze-im-internet.de
Ein Seminarbesuch kann hier nie schaden...
08.02.2010 um 11:21 Uhr
braker: Welchen sinn hat so ein forum, wenn man eh nur als Antwort bekommt, dass man auf ein Seminar soll ???
Bitte nur noch Antworten, die weiterhelfen !!!
08.02.2010 um 11:42 Uhr
@WillyM Du kannst so ein Raster als BR - trotz § 77 Abs. 3 BetrVG - vereinbaren. Aber der Hinweis, sich Sachverstand für solche Verhandlungen hinzuzuziehen war nicht so schlecht!
08.02.2010 um 11:45 Uhr
In einer BV geregelte Vergütungen dürften in der Regel nichtig, weil sie gegen diese Sperrwirkung der „Tarifüblichkeit“ des § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßen.
Wenn kein Tarif zur Anwendung kommt, muss dies einzelvertraglich geregelt werden. Auch die länger der Arbeitszeit darf nicht Bestandteil einer BV sein.
08.02.2010 um 11:46 Uhr
@geploeg Red' keinen Unsinn. Raster oder Eingruppierungsmuster dürfen sehr wohl vereinbart werden!
08.02.2010 um 11:47 Uhr
@ WillyM Wer lesen kann hat einen Vorteil! Denn wenn du das gelesen hättest, was vorher steht.
§ 87 Abs. 1 Nrn. 10, 11 BetrVG
Dann ist das zweite nur ein weiterer Hinweis.
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