Kurzarbeit
Hallo, Derzeit hat ja der Bund die Regeln für die Kurzarbeit geändert. 10% der Leute bei 10% Arbeitsausfall. Jetzt steht aber in unserem TV ein Drittel der Leute drin. Normalerweise toppt der TV ja das Gesetz, aber die 10% sind doch günstiger für die Kollegen. Könnten man mit einer BV den TV aushebeln oder gilt die. Gesetzesänderung, weil sie günstiger ist? Bin gespannt!
Community-Antworten (5)
16.01.2021 um 14:09 Uhr
Nein, das Gesetz toppt den TV. Anders wäre es nur, wenn der Tarif günstiger wäre als das Gesetz.
16.01.2021 um 20:09 Uhr
Danke für deine Meinung. Könnte man mit einer BV, in der die 10% stehen, den TV toppen oder greift da die Regelungssperre aus dem BetrVG?
17.01.2021 um 11:50 Uhr
Du kannst mit einer BV keinen TV aushebeln. Ich sehe auch keine Notwendigkeit für einen solche BV
18.01.2021 um 09:56 Uhr
Die 10 % sind eine Mindestanforderung, wird die nicht erfüllt gibt es kein Kug. Wenn weniger zu tun ist, dann gibt es eben mehr Kurzarbeit.
18.01.2021 um 16:54 Uhr
Danke nochmal für Eure Unterstützung Ich habe heute im BMAS und bei Verdi angerufen. Beide sehen auch das Günstigkeitsprinzip gegeben und raten mir, einen Verweis auf die KugV in die BV zu schreiben.
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