Erstellt am 16.01.2021 um 13:09 Uhr von Kratzbürste
Nein, das Gesetz toppt den TV.
Anders wäre es nur, wenn der Tarif günstiger wäre als das Gesetz.
Erstellt am 16.01.2021 um 13:09 Uhr von Kratzbürste
Diese Antwort wurde von "Kratzbürste" gelöscht.
Erstellt am 16.01.2021 um 19:09 Uhr von Assi
Danke für deine Meinung. Könnte man mit einer BV, in der die 10% stehen, den TV toppen oder greift da die Regelungssperre aus dem BetrVG?
Erstellt am 17.01.2021 um 10:50 Uhr von BRHamburg
Du kannst mit einer BV keinen TV aushebeln. Ich sehe auch keine Notwendigkeit für einen solche BV
Erstellt am 18.01.2021 um 08:56 Uhr von seehas
Die 10 % sind eine Mindestanforderung, wird die nicht erfüllt gibt es kein Kug. Wenn weniger zu tun ist, dann gibt es eben mehr Kurzarbeit.
Erstellt am 18.01.2021 um 15:54 Uhr von Assi
Danke nochmal für Eure Unterstützung
Ich habe heute im BMAS und bei Verdi angerufen. Beide sehen auch das Günstigkeitsprinzip gegeben und raten mir, einen Verweis auf die KugV in die BV zu schreiben.