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Kurzarbeit

A
Assi
Jan 2021 bearbeitet

Hallo, Derzeit hat ja der Bund die Regeln für die Kurzarbeit geändert. 10% der Leute bei 10% Arbeitsausfall. Jetzt steht aber in unserem TV ein Drittel der Leute drin. Normalerweise toppt der TV ja das Gesetz, aber die 10% sind doch günstiger für die Kollegen. Könnten man mit einer BV den TV aushebeln oder gilt die. Gesetzesänderung, weil sie günstiger ist? Bin gespannt!

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Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

16.01.2021 um 14:09 Uhr

Nein, das Gesetz toppt den TV. Anders wäre es nur, wenn der Tarif günstiger wäre als das Gesetz.

A
Assi

16.01.2021 um 20:09 Uhr

Danke für deine Meinung. Könnte man mit einer BV, in der die 10% stehen, den TV toppen oder greift da die Regelungssperre aus dem BetrVG?

B
BRHamburg

17.01.2021 um 11:50 Uhr

Du kannst mit einer BV keinen TV aushebeln. Ich sehe auch keine Notwendigkeit für einen solche BV

S
seehas

18.01.2021 um 09:56 Uhr

Die 10 % sind eine Mindestanforderung, wird die nicht erfüllt gibt es kein Kug. Wenn weniger zu tun ist, dann gibt es eben mehr Kurzarbeit.

A
Assi

18.01.2021 um 16:54 Uhr

Danke nochmal für Eure Unterstützung Ich habe heute im BMAS und bei Verdi angerufen. Beide sehen auch das Günstigkeitsprinzip gegeben und raten mir, einen Verweis auf die KugV in die BV zu schreiben.

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